Erklärung zur Barrierefreiheit

Typ: Artikel

Die Erklärung zur Barrierefreiheit enthält Informationen über die Zugänglichkeit der Internetseite bzw. Webanwendung gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz. Weiterhin werden Ihnen Kontaktmöglichkeiten zur Meldung von bestehenden Barrieren zur Verfügung gestellt.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ist bemüht, seine Website www.cio.bund.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Durch einen internen Test wurde festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet. Das BMI arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung seiner Website weiter zu verbessern .

Teilbereiche, die z. B. nicht barrierefrei sind:

  • Die Syntax enthält ein paar formelle Fehler, die die Zugänglichkeit jedoch nicht einschränken sollten.
  • Videoinhalte benötigen geeignete, vollständige Untertitel und teilweise Audiodeskriptionen, um ihre Informationen alternativ zugänglich bereitzustellen.
  • Alternativtexte von Grafiken ersetzen die Bilder nicht immer gleichwertig. In einigen Fällen dienen die Bilder nur der Dekoration und erzeugen für das Verständnis unnötige Inhalte.
  • Herunterladbare Dokumente, die vor 2018 eingestellt wurden, sind ggf. nicht barrierefrei. Später eingestellte Dateien werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.
  • Anderssprachige Abschnitte und Wörter sind nicht immer technisch als solche gekennzeichnet, was zu unverständlicher Aussprache in Vorlese-Software führen kann.
  • In Einzelfällen werden in der Navigation bedingte Trennzeichen zur Silbentrennung genutzt, welche leider noch mangelhaft von einigen assistiven Technologien verarbeitet werden. Aufgrund der in diesem Auftritt genutzten Begriffe ist eine alternative technische Lösung jedoch nicht praktikabel. Bitte wenden Sie sich bei Problemen an die Hersteller ihrer Hilfssoftware.
  • Einzelne Suchergebnisdarstellung eines Elements, wie Titel, Kurztext und Bild sind in einem Link zusammengefasst. Alle Inhalte innerhalb dieses Links werden in der Linkbeschreibung ausgegeben.
  • Beim Ansteuern eines Menüeintrages wird automatisch das Untermenü geöffnet. Ein Screenreader-Nutzender wird darüber nicht „informiert“ und kann nicht entscheiden dieses Untermenü wieder auszublenden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21. Juni 2024 erstellt. Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist auch als Gebärdensprachevideo hier verfügbar.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel in der Zugänglichkeit von Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gern bei uns melden.

Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular der Internetredaktion.

Sie können uns auch per Post, E-Mail oder telefonisch kontaktieren:

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
- Internetredaktion -
Alt Moabit 140
10557 Berlin
Telefon: 03018 681-0
Telefax: 03018 681 - 12926
E-MailDGII1@bmi.bund.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901

E-Mailinfo@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Stand: 21.06.2024