Das Internet Protokoll Version 6 - IPv6
Artikel
Für den Betrieb von Netzwerken und insbesondere des Internets ist das “Internet-Protokoll” (IP) ein zentrales Element. Neben dem Transport der Datenpakete ermöglicht es auch die Adressierung der am Internet angeschlossenen Komponenten. IP-Adressen sind die Grundlage jeder modernen Netzinfrastruktur und gewährleisten die Handlungsfähigkeit im Internet.
Bedingt durch das Nutzer-Wachstum im Internet ist der Adressraum zu einer knappen Ressource geworden. Durch das momentan verwendete Internetprotokoll Version 4 (IPv4) stehen nicht mehr ausreichend Internet-Adressen zur Verfügung, um im Internet problemlos agieren zu können. Daher muss auf ein neues Internetprotokoll Version 6 (IPv6) umgestellt werden, das einen sehr viel größeren Adressierungsumfang hat. Über die Lösung der Adressraumbeschränkung hinaus werden mit der Einführung von IPv6 aber auch wesentliche politische Ziele unterstützt, wie die Stärkung der IT-Sicherheit, die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit im Internet und die Förderung und der Einsatz neuer Technologien.
Der Bund, als zentrale Instanz, verwaltet und koordiniert die Einführung eines ausreichend großen IPv6-Adressraum für die gesamte öffentliche Verwaltung Deutschlands. Das Bundesministerium des Innern und das Bundesverwaltungsamt haben dabei die Rolle der Local Internet Registry (LIR) des Adressraums „de.government“ übernommen. Eine verwaltungsebenen-übergreifende IPv6 Arbeitsgruppe unterstützt die Arbeit des BMI.
Die Verwaltung der IPv6 Adressen erfolgt durch die BDBOS, bei der auch die SUB-LIR BUND angesiedelt ist.
Weitere Informationen auch über das existierende Digitalfunknetz erhalten Sie auf der Webseite der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS).
Die LIR sowie die SUB-LIR BUND ist über nachfolgende Adresse zu erreichen: