Vorgaben und Richtlinien

Typ: Artikel

Die Umsetzung der IT-Barrierefreiheit wird durch mehrere Vorgaben und Richtlinien geregelt.

Darunter gehören für die Bundesverwaltung im Wesentlichen:

  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

    Ziel des BGG ist, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Der Abschnitt 2a des BGG (insb. § 12 a und § 12 b) regelt explizit die barrierefreie Informationsttechnik öffentlicher Stellen des Bundes.

  • Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung (BITV 2.0)

    Die BITV 2.0 soll eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik ermöglichen und gewährleisten. Sie präzisiiert die Anwendung des BGG für den Bereich der IT der öffentlichen Stellen des Bundes und definiert u.a. im § 3 auch die anzuwendenden Standards für Barrierefreiheit.

  • Harmonisierte Europäische Norm (EN 301 549)

    Laut BITV wird die Erfüllung der Anforderungen an Barrierefreiheit vermutet, wenn diese der harmonisierten EU-Norm entsprechen. Die EN 301 549 ist damit die wichtigste Sammlung von einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen an die Informationstechnik (Web, Software, Hardware, mobile Anwendungen und Dokumente) der öffentlichen Stellen des Bundes.

  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1)
    WCAG ist ein internationaler Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten des W3C Konsoortiums. Eine Vielzahl der Anforderungen der EN 301 549 verweist auf die sehr gut dokumentierten WCAG Kriterien.
  • PDF/UA (DIN ISO-14289-1:2016-12)
    Der Standard PDF/UA (ISO 14289:1:2016-12) basiert auf der Grundlage des PDF-Standards (ISO 32000) und beschreibt Anforderungen an barrierefreie PDF-Dokumente. Dokumente, die dem PDF/UA Standard entsprechen, sind besonders barrierefrei und ermöglichen assistiven Technologien wie Braille-Tastaturen oder Screenreadern eine geeignete Interpretation des Inhalts.

Nachstehende Grafik veranschaulicht die Inhalte der vorgenannten Regelungen:

Kompetenzzentrum für digitale Barrierefreiheit & Software-Ergonomie Quelle: BMI Grafik: Kompetenzzentrum für digitale Barrierefreiheit & Software-Ergonomie, T-Systems MMS, 123-barrierefrei.de; Angepasst durch das LBIT Hessen