Übersicht Barrierefreiheit

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Barrierefrei sind laut § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) "bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.

Laut § 12a des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) gestalten "öffentliche Stellen des Bundes […] ihre Websites und mobilen Anwendungen, einschließlich der für die Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet, barrierefrei. Schrittweise, spätestens bis zum 23. Juni 2021, gestalten sie ihre elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe, einschließlich ihrer Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung, barrierefrei. Die grafischen Programmoberflächen sind von der barrierefreien Gestaltung umfasst." (Link zum Volltext)

Barrierefreiheit ist nicht nur eine Frage von Gesetzen und Normen, sondern auch der Haltung. Digitale Teilhabe kann nur gelingen, wenn sie von allen als Selbstverständlichkeit und nicht als Pflicht wahrgenommen wird. Außerdem bringt auch die beste IT-Lösung wenig, wenn sie für Menschen nicht nutzbar ist. Barrierefreiheit steht für gebrauchstaugliche IT und nützt daher allen Nutzerinnen und Nutzern.

Barrierefreiheit hilft und allen Quelle: LBIT / Philip Mohr Barrierefreiheit hilft und allen

Es gibt eine ganze Reihe möglicher Einschränkungen, z. B. Blindheit, Sehbehinderung, Schwerhörigkeit, motorische Störungen oder geistige Beeinträchtigungen.

Seheinschränkungen
Menschen mit einer starken Seheinschränkung arbeiten oft mit einer sogenannten Vergrößerungssoftware, die ihnen den Bildschirminhalt variabel vergrößert. Es ist wichtig, dass es Anpassungsmöglichkeiten gibt, wie beispielsweise Bezug auf die Farbauswahl, Schriftgrößen und Kontraste.

Kognitive Einschränkungen
Menschen mit kognitiven Einschränkungen fällt das Erfassen und Verstehen von Inhalten schwerer. Dies ist meist bei langen und umständlich formulierten Texten mit vielen Fremdwörtern der Fall. Daher ist eine Alternative in Form von "Leichter Sprache" wichtig.

Motorische Einschränkungen
Motorische Einschränkungen können von vielerlei Art sein. Probleme treten oft dann im Umgang mit digitalen Medien auf, wenn diese Menschen keine Maus benutzen können. Daher ist es notwendig, dass eine Anwendung immer vollständig mit der Tastatur navigierbar ist.

Einschränkungen Gehör
Gehörlose Menschen sind nicht in der Lage, akustische Inhalte wie z. B. Videos vollständig wahrzunehmen. Daher sollte für alle akustischen Inhalte eine Text-Alternative angeboten werden.