Standardanforderungskatalog Barrierefreiheit

Typ: Artikel

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit für die öffentlichen Stellen des Bundes werden durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) präzisiert.

Laut BITV 2.0 wird vermutet, dass eine IT-Lösung barrierefrei ist, wenn sie den Anforderungen der Europäischen Norm EN 301 549 "Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen" entspricht. Diese Norm stellt die umfangreichste Sammlung von Anforderungen in Bezug auf die IT-Barrierefreiheit dar. In vielen Punkten verweist sie wiederum auf die aktuellen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 des W3C Konsortiums.

Zur Erleichterung der Arbeit mit den Anforderungen der BITV 2.0 und der EN 301 549 wurde (für die Maßnahmen der Dienstekonsolidierung) ein Standardanforderungskatalog Barrierefreiheit entwickelt. Mit dessen Hilfe können aus der Gesamtheit der bestehenden verbindlichen Normen die konkreten Anforderungen herausgefiltert werden, die für die jeweilige Soft- und Hardware für die IT- Maßnahmen des Bundes einschlägig sind. Damit können die Normen auch in ein Kapitel zur IT-Barrierefreiheit des jeweiligen Lastenhefts für die IT-Maßnahmen aufgeführt werden.

Sie finden den Standardanforderungskatalog als Webanwendung auf dem Portal Barrierefreiheit unter folgendem Link: https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Standardanforderungskatalog