Open Data

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Digitale Lösungen

Im Rahmen der IT-Maßnahme wird eine einheitliche und modulare IT-Lösung bereitgestellt, mit der offene Daten – Open Data – durch die Bundesverwaltung veröffentlicht werden. Open Data sind frei über öffentliche Netze zugänglich, maschinenlesbar, nicht personenbezogen und frei verwendbar, d. h. sie betreffen weder die Rechte Dritter noch enthalten sie sicherheitsrelevante Informationen. Um ihre freie Nutzung zu gewährleisten, werden sie unter freien Lizenzen verfügbar gemacht. Die Behörden der Bundesverwaltung erheben Open Data entweder selbst oder lassen sie über Dritte erheben.

Ausgangssituation

Offene Daten stellen heutzutage eine wichtige Ressource für Innovationen und wirtschaftliche Geschäftsmodelle dar. Gleichzeitig schafft die Veröffentlichung der vorliegenden Daten Transparenz im Verwaltungshandeln. Daher sind Behörden der Bundesverwaltung nach § 12a E-Governement-Gesetz (EGovG) grundsätzlich dazu verpflichtet ihre elektronisch gespeicherten, unbearbeiteten Daten als Open Data zu veröffentlichen.

Zielbild

Die Umsetzung des EGovG erfordert eine adäquate IT-Unterstützung, damit die Daten dauerhaft und verlässlich bereitgestellt werden können. Beschreibende Metadaten müssen zentral über das nationale Metadatenportal GovData bereitgestellt werden. Die Metadaten der offenen Daten von Bundesbehörden sollen künftig über einen Metadateneditor zentral erfasst und über einen zentralen Metadatenkatalog des Bundes mit Hilfe einer standardisierten Schnittstelle an GovData übergeben werden. Davon unberührt bleiben bereits vorhandene Anbindungen bestehender Fachportale des Bundes über eigene Schnittstellen zu GovData.

Behörden ohne eigene IT-Infrastruktur können zusätzlich zum Metadatenkatalog des Bundes ein zentrales Speichersystem für die Ablage der Quelldaten der betreffenden offenen Daten nutzen. Wie die Speicherlösung für Open Data des Bundes konkret aussehen soll, wird erst nach Umsetzung der ersten Ausbaustufe entschieden.

Eine zusätzlich vorgesehene zentrale Nutzerverwaltung des Bundes wird die Geschäfts- und Koordinierungsstelle GovData künftig entlasten. Generell soll die Maßnahme GovData als zentralen Zugangspunkt für Open Data stärken, indem sie die Sichtbarkeit und Präsentation von Open Data des Bundes verbessert.

Kernnutzen

Der Einsatz der IT-Maßnahme Open Data bietet folgenden Nutzen:

. Schaffung einer zentralen IT-Infrastruktur, damit Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung Open Data an einem einheitlichen Ort veröffentlichen und zur Nachnutzung bereitstellen,

. einheitliche Bearbeitung und Bereitstellung von Metadaten,

. einheitliche Katalogisierung von Metadaten nach dem Metadatenstandard DCAT-AP.de 2.0,

. Schaffung eines Metadatenrepository,

. standardisierte Schnittstelle zum nationalen Metadatenportal GovData,

. Optionale Upload-Funktion für Datensätze in maschinenlesbarem Format,

. Schaffung einer einheitlichen Nutzerverwaltung für die Open-Data-Bereitstellung durch die Bundesbehörden (bisher bei GovData verortet).

Offene Daten - "Open Data" - sind für jedermann frei zugänglich und können auf Grund von offenen und diskriminierungsfreien Lizenzen frei weiterverwendet werden. Das Prinzip von Open Data erhält weltweit eine wachsende Bedeutung. Die breite Verfügbarkeit von Daten allgemein wird zu einem bedeutsamen Wirtschaftsfaktor und ist Bestandteil einer modernen Infrastruktur. Das Ziel ist daher der Aufbau eines Daten-Ökosystems, in dem Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft gegenseitig von einer guten Datenbasis und breiten Nutzungsmöglichkeiten profitieren können. Dieses Ziel wird durch die Umsetzung der IT-Maßnahme Open Data unterstützt.

Nutzerkreis

  • Zivilgesellschaft:

    Bürgerinnen und Bürger, Journalistinnen und Journalisten und andere Interessenten.

  • Wirtschaft:

    Unternehmen.

  • Verwaltung/ Behörden:

    Alle Behörden der Bundesverwaltung, die nach § 12a EGovG zur Bereitstellung von Daten und Metadaten verpflichtet sind und nicht über ein Fachportal an GovData angebunden sind.

Maßnahmenlaufzeit

  • Die IT-Maßnahme begann im 04/2018

  • Die IT-Maßnahme endete im 04/2024

Einordnung der Maßnahme in den Gesamtkontext

Die IT-Maßnahme Open-Data ist der Domäne E-Government (EGOV) zugeordnet.
Die Domäne E-Government (EGOV) umfasst Dienste, die sich mit der Bereitstellung von Informationen für und die Abwicklung von Transaktionen mit Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, den Ländern, Kommunen und Organisationen der Zivilgesellschaft befassen. EGOV-Dienste unterstützen die Bereitstellung von Online-Leistungen der Bundesverwaltung und tragen zur Vereinheitlichung des E-Government-Angebots der Bundesverwaltung bei.

Beschreibung der Abhängigkeit/ Schnittstellen zu anderen Maßnahmen
Dienst, der mit der IT-Maßnahme umgesetzt wirdName der IT-Maßnahme, zu der die Abhängigkeit bestehtErläuterung der Abhängigkeit
OpenData-InformationsbereitstellungsdienstContent Management System (Government Site Builder)ggf. Schnittstelle für die Informationsbereitstellung bzgl. Open Data (Datensätze)
OpenData-InformationsbereitstellungsdienstE-PartizipationE-Partizipation soll offene Daten einbinden und, falls rechtlich möglich, auch bereitstellen.

Kontakt

DGI4@bmi.bund.de

Umsetzende Behörde

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)