Mobile-Apps-Management
Artikel Digitale Lösungen
Apps als digitale Helfer in der Verwaltung: Das „Mobile-Apps-Management" legt Rahmenbedingungen und Architekturen fest und stellt eine erste Querschnittsfunktionalität für die mobilen Apps der Bundesverwaltung zur Verfügung.
Ausgangssituation & Ergebnis
Bequem von Zuhause oder unterwegs die neue Wohnung anmelden? Das Onlinezugangsgesetz (OZG) soll genau dafür sorgen: Es verbessert den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen. Dabei geht es nicht nur um Services, die per Webbrowser abrufbar sind – auch Apps für mobile Endgeräte sind Teil des Plans. Schließlich verlagert sich die Internetnutzung zunehmend in den mobilen Bereich. Einige Behörden haben bereits Apps entwickelt, diese stellen Informationen bereit oder bieten Kommunikation und Services an. Mobile Apps müssen dabei hohen Anforderungen an Bedienbarkeit, Aktualität und Sicherheit genügen.
Die IT-Maßnahme wurde innerhalb der Dienstekonsolidierung ab 2024 beendet. Die IT-Maßnahme hat jedoch bereits die erste Querschnittsfunktion, den Push-Service, entwickelt, jedoch ohne Betriebs- bzw. Plattformansatz. Außerdem wurde eine Dokumentation zur Entwicklung des Push-Services und für die Einbindung in ein Fachverfahren erstellt, um eine mögliche Nachnutzung der IT-Maßnahme zu erleichtern.
Zielbild
Am Computer oder unterwegs: Digitale Dienste der Verwaltung sollen sowohl über Webbrowser als auch über mobile Apps für Smartphone oder Tablet nutzbar sein.
Das Zielbild ist eine einheitliche Mobile App Service Plattform aufzubauen, die Querschnittsfunktionalitäten, wie Push-Service für Apps der Bundesverwaltung auf ultramobilen Endgeräten anbietet. Das ursprüngliche Ziel, eine zentrale Plattform mit Querschnittsfunktionen für mobile Applikationen aufzubauen, wurde jedoch abgeschichtet. Resultierend sollte nur eine erste Querschnittsfunktion, der Push-Service, zentral bereitgestellt werden. Sofern die Maßnahme wieder aufgenommen wird, wird seitens Architektur (AG DG II 3) eine Neuausrichtung vorgenommen.
Kernnutzen
Der Einsatz der IT-Maßnahme „Mobile-Apps-Management“ bietet folgenden Nutzen:
1. Bereitstellung eines Push-Service als erste Querschnittsfunktion,
Der Dienst "Mobile-Apps-Management" baut eine Plattform auf, die Querschnittsfunktionalitäten für Apps der Bundesverwaltung auf mobilen Endgeräten anbietet. Den Bundesbehörden stehen damit für die Entwicklung und Bereitstellung von Apps standarisierte Querschnittsfunktionalitäten zur Verfügung, die sie nicht mehr selbst entwickeln müssen. Der Push-Service ist die erste Querschnittsfunktionalität, die entwickelt wurde. Es handelt sich hierbei um einen Kommunikationskanal, über den kurze Textnachrichten an mobile Endgeräte gesendet werden. Eine mögliche Nachricht könnte sein: "Ihr Antrag wurde bearbeitet." Häufig genutzte Funktionalitäten müssen zukünftig nicht von jeder Behörde entwickelt werden, sondern werden zentral angeboten. Behörden können ihre Apps mit entsprechenden Funktionalitäten schneller anpassen und Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen über ihre App einen verbesserten Service anbieten.
Nutzerkreis
Maßnahmenlaufzeit
Einordnung der Maßnahme in den Gesamtkontext
Die IT-Maßnahme Mobile Apps Management ist der Domäne E-Government (EGOV-E-Government) zugeordnet.
Die Domäne E-Government (EGOV-E-Government) umfasst Dienste, die sich mit der Bereitstellung von Informationen für und die Abwicklung von Transaktionen mit Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, den Ländern, Kommunen und Organisationen der Zivilgesellschaft befassen. EGOV-E-Government-Dienste unterstützen die Bereitstellung von Online-Leistungen der Bundesverwaltung und tragen zur Vereinheitlichung des E-Government-Angebots der Bundesverwaltung bei.
Dienst, der mit der IT-Maßnahme umgesetzt wird | Name der IT-Maßnahme, zu der die Abhängigkeit besteht | Erläuterung der Abhängigkeit |
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Mobile Apps-Management Dienst | Bundesclient / Mehrere Dienste | Anwendungen, die für den Bundesclient geplant sind, müssen ggf. auch als Mobile Apps zur Verfügung stehen. |
Mobile Apps-Management Dienst | Verwaltungsportal Bund | Portalmanagement: Nutzung des Verwaltungsportals auch von ultra-mobilen Geräten und anderen Kanälen aus bzw. Integration von Portalinhalten in mobile Apps. Integrationsdienst: Der Integrationsdienst wird angebunden, um auch andere Dienste und IT-Lösungen einbinden zu können bzw. auf diese zuzugreifen. Informationsbereitstellungsdienste: Nutzung der Informationen für ultra-mobile Geräte und andere Kommunikationskanäle. |
Mobile Apps-Management Dienst | Servicekonto Bund | E-Gov-Identity-Management: Nutzung für die Identifikation und Authentifikation bei Behörden-Apps und über andere Kanäle. Postfach und Suche: Abfrage des Postfachs über (ultra-)mobile-Geräte und andere Kanäle bzw. Nutzung der Suchfunktion des Portals. |
Mobile Apps-Management Dienst | Government Site Builder | Abstimmung mit der Maßnahme GSB notwendig um (neue) Portale des Bundes auch Mobile Apps konform zu entwickeln. |
Mobile Apps-Management Dienst | Open Data Plattform | Betrifft vordergründig den Informationsbereitstellungsdienst. |
Mobile Apps-Management Dienst | Chatbot | Einbindung eines Chatbots in mobile Apps |
Mobile Apps-Management Dienst | Etablierung eines G2XKommunikations-Dienstes /G2X | Abgrenzung der rechtssicheren elektronischen Kommunikationskanäle zwischen öffentlichem und privatem Sektor und gemeinsamen Funktionalitäten für alle Kanäle mit Schwerpunkt auf Mobile Apps |
Mobile Apps-Management Dienst | Geodaten | Bereitstellung von Geodaten für mobile Apps |
Mobile Apps-Management Dienst | GIS-Arbeitsplatz und zentrale Geodatenbank | Ggf. Anforderungen abgleichen: Es existieren Varianten zur mobilen Nutzung des Clients, optimiert für Touch-Funktionen. |
Mobile Apps-Management Dienst | E-Akte Bund | Funktionalitäten der E-Akte müssen ggf. auch mobil bereitgestellt werden. |
Mobile Apps-Management Dienst | FMS | Funktionalitäten des FMS müssen ggf. auch mobil bereitgestellt werden. |
Kontakt
Umsetzende Behörde
Bundesministerium den Innern und für Heimat (BMI)