eNorm
Artikel Digitale Lösungen
„eNorm“ – ist ein erfolgreiches Programm zum Verfassen und Überarbeiten von Normentwürfen (überwiegend Gesetze und Verordnungen). Mit seiner Hilfe werden aktuell nahezu alle Normsetzungsprojekte des Bundes realisiert. Damit hat sich eNorm für die Bundesgesetzgebung zum Quasistandard entwickelt. Seine umfassende Weiterentwicklung wurde Ende 2023 abgeschlossen. Alle Projektziele konnten erreicht werden.
Ausgangssituation
eNorm ist ein Textverarbeitungsprogramm auf MS Word-Basis. Die Software bietet vielfältige Funktionen, die dabei unterstützen, Normentwürfe zu erstellen und abzustimmen. Es hilft dabei, redaktionelle sowie rechtsförmliche Vorgaben einzuhalten. Worauf das Programm basiert? Auf dem „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“ und auf der „Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung“ sowie auf tradierten Verfahrensweisen der Bundesgesetzgebung. Ein weiterer Vorteil: eNorm erlaubt die medienbruchfreie, durchgängig informationstechnische Unterstützung eines Normgebungsverfahrens – in und zwischen allen Instanzen der Verwaltung und des Deutschen Bundestages. (www.enorm.bund.de)
Zielbild
Das bestehende Verfahren eNorm wurde über seine Basisfunktionalitäten hinaus umfassend technisch modernisiert und funktional weiterentwickelt. Zur funktionalen Weiterentwicklung zählen u.a., dass Nutzerführung sowie Bedienerfreundlichkeit optimiert wurden. Dies gelingt zum Beispiel durch eine Strukturanzeige. Durch die .NET-Technologie wurden Kernkomponenten und Programmoberfläche technisch modernisiert, das Programm läuft signifikant schneller.
Kernnutzen
Der Einsatz von eNorm bietet folgenden Nutzen:
1. Einheitliches und übersichtliches Rechtssystem,
2. Informationstechnische Unterstützung über den gesamten Prozess und
3. Steigerung der formalen Dokumentenqualität.
eNorm fördert ein formal einheitliches und übersichtliches Rechtssystem: Das Verfahren hilft Legistinnen und Legisten, die gebotenen rechtsförmlichen und redaktionellen Vorgaben für Gesetz- und Verordnungsentwürfe einzuhalten. Von Druckaufbereitung über elektronische Verkündung bis hin zur Normdokumentation – über Export- bzw. standardisierte Austauschformate sowie einen XML-Konverter können auch die nachgelagerten Prozesse informationstechnisch unterstützt werden. Dies geschieht unabhängig von den genutzten Anwendungsprogrammen. eNorm trägt somit erheblich dazu bei, das gesamte Normsetzungsverfahren zu rationalisieren und effizienter zu gestalten.
Mit der umfassenden eNorm-Weiterentwicklung konnte der Nutzen von eNorm noch einmal gesteigert werden. Zum einen ist die formale Dokumentqualität weiter verbessert. Zum anderen wurde die Anwenderfreundlichkeit von eNorm erhöht: Weitere Funktionen berücksichtigen Anforderungen aus der Praxis und vereinfachen die alltägliche Arbeit der Legistinnen und der Legisten. Auch jene Legistinnen und Legisten, die mit dem Programm bisher nicht sonderlich vertraut sind, profitieren durch verbesserte Nutzerfreundlichkeit und Bedienungsabläufe.
Technisch wurde eine aktuelle und zukunftssichere Programmierschnittstelle und eine deutliche Performancesteigerung in den komplexen Funktionen realisiert, um die Bearbeitung großer Dokumente zu beschleunigen.
Nutzerkreis
Maßnahmenlaufzeit
Einordnung der Maßnahme in den Gesamtkontext
Die IT-Maßnahme eNorm ist der Domäne Elektronische Verwaltungsarbeit (EVA) zugeordnet.
Die Domäne Elektronische Verwaltungsarbeit (EVA) umfasst Dienste, die eine effiziente, effektive und bedarfsgerechte IT-Unterstützung der Beschäftigten der Bundesverwaltung im Rahmen der Verwaltungsarbeit ermöglichen. EVA-Dienste optimieren die Dokumentation von Verwaltungshandeln und bilden die internen Schnittstellen der Verwaltungsarbeit.
Dienst, der mit der IT-Maßnahme umgesetzt wird | Name der IT-Maßnahme, zu der die Abhängigkeit besteht | Erläuterung der Abhängigkeit |
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Normenbearbeitungsdienst | E-Gesetzgebung | Zunächst Integration im elektronischen Gesetzgebungsprozess |
Normenbearbeitungsdienst | Planungs- und Kabinettmanagement- Programm (PKP) | Übernahme von eNorm-Daten in das PKP sowie Umsetzung formaler Vorgaben (u.a. Zeitstempel) |
Normenbearbeitungsdienst | E-Verkündung | Dokumente und Daten, die in eNorm erzeugt werden, werden der E-Verkündung zur Verfügung gestellt. |
Kontakt
Umsetzende Behörde
Bundesministerium der Justiz (BMJ)