E-Verkündung
Artikel Digitale Lösungen
Gesetze und Verordnungen des Bundes werden künftig in einem elektronischen Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Hierdurch wird die papiergebundene Verkündung von Gesetzen und Verordnungen des Bundes ersetzt.
Ausgangssituation
Während in anderen europäischen Ländern, auf EU-Ebene sowie in mehreren Bundesländern bereits die amtliche elektronische Verkündung von Gesetzen und Verordnungen praktiziert wird, erfolgt die amtliche Verkündung auf Bundesebene nach wie vor im gedruckten Bundesgesetzblatt.
Die Schriftleitung für das Bundesgesetzblatt ist im Bundesamt für Justiz (Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz - BMJ) angesiedelt. Herstellung, Druck und Vertrieb des Bundesgesetzblattes erfolgen derzeit durch die Bundesanzeiger Verlag GmbH.
Das BMJ ist mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) übereingekommen, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine elektronische Verkündung auf Bundesebene zu schaffen. Hierzu zählen unter anderem die Änderung von Artikel 82 Grundgesetz und eine Anpassung des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes.
Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Maßnahme der E-Gesetzgebung.
Zielbild
Nach erfolgreicher Beendigung der IT-Maßnahme werden Gesetze und Verordnungen in einem elektronischen Bundesgesetzblatt verkündet, das die einzig verbindliche Fassung enthält. Dieses Vorgehen wird die papiergebundene Verkündung ersetzen.
Die der Verkündung vorgeschalteten Verwaltungsabläufe bei der Schriftleitung, z. B. Bearbeitung eingehender E-Mails, Anlegen des Vorgangs, Erstellung der Urschrift und des Bundesgesetzblatts sollen ebenfalls IT-unterstützt abgewickelt werden. Gleiches gilt für die Gegenzeichnung und Ausfertigung von Urschriften durch die Ressorts, den Bundeskanzler und den Bundespräsidenten.
Für die Verkündung im elektronischen Bundesgesetzblatt gibt es nach Beendigung der IT-Maßnahme eine einheitliche IT-Lösung.
Kernnutzen
Der Einsatz der IT-Maßnahme „Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen des Bundes“ bietet folgenden Nutzen:
1. Die elektronische Verkündung trägt dazu bei, ein möglichst medienbruchfreies Gesetzgebungsverfahren zu gestalten, was ebenso als Ziel der Maßnahme E-Gesetzgebung formuliert wurde. Damit wird eine weitere wichtige Komponente des Gesetzgebungsverfahrens elektronisch abgewickelt.
2. Die elektronische Verkündung ist Grundlage für ein modernes Verkündungswesen. Dabei können elektronisch verkündete Gesetze und Verordnungen den Anforderungen an die Barrierefreiheit besser gerecht werden.
3. Außerdem kann die Verkündung künftig schneller erfolgen, weil ein elektronisches Bundesgesetzblatt lediglich auf einer Internetseite eingestellt werden muss und Druck und Auslieferung der Papierausgabe entfallen.
4. Darüber hinaus erreicht ein elektronisches Bundesgesetzblatt erheblich mehr Nutzer und Nutzerinnen als die gedruckte Version. Diese können auf das verkündete Recht zukünftig kostenfrei zugreifen. Die Dokumentationsstelle für Normen wiederum kann in größerem Umfang als bisher auf strukturierte Daten zurückgreifen.
5. Die elektronische Verkündung ist eine wichtige Voraussetzung für die Vereinfachung der Änderungsgesetzgebung. Durch die Arbeit mit den bereits in elektronischer Form verkündeten Gesetzen soll eine bessere Rechtssetzung ermöglicht werden. Schließlich trägt die elektronische Verkündung zur Ressourcenschonung bei, da sie den Papierverbrauch bei der Herstellung des Bundesgesetzblattes und den Transportaufwand für den Versand einspart.
Nutzerkreis
Maßnahmenlaufzeit
Einordnung der IT-Maßnahme in den Gesamtkontext der Dienstekonsolidierung
Die IT-Maßnahme E-Verkündung ist der Domäne Elektronische Verwaltungsarbeit (EVA) zugeordnet.
Die Domäne Elektronische Verwaltungsarbeit (EVA) umfasst Dienste, die eine effiziente, effektive und bedarfsgerechte IT-Unterstützung der Beschäftigten der Bundesverwaltung im Rahmen der Verwaltungsarbeit ermöglichen. EVA-Dienste optimieren die Dokumentation von Verwaltungshandeln und bilden die internen Schnittstellen der Verwaltungsarbeit.
Dienst, der mit der IT-Maßnahme umgesetzt wird | Name der IT-Maßnahme, zu der die Abhängigkeit besteht | Erläuterung der Abhängigkeit |
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Normenverkündungsdienst | E-Gesetzgebung | Abstimmung von Datenaustauschformat und Übergabepunkten. |
Normenverkündungsdienst | PKP | Prüfung, ob sich Gegenzeichnung und Ausfertigung durch qualifizierte elektronische Signaturen innerhalb der PKP-Umgebung vornehmen lassen. |
Normenverkündungsdienst | eNorm | Abstimmung von Datenaustauschformat. |
Normenverkündungsdienst | PKI und QES | Abstimmung zur Beweiswerterhaltung elektronisch signierter Dokumente. |
Normenverkündungsdienst | PKI und QES | Einbeziehung in die Analyse der bestehenden PKI-Landschaft. |
Normenverkündungsdienst | Digitales Zwischenarchiv des Bundes | Abstimmung der Abgabe der verkündeten Fassung und Beweiswerterhaltung elektronisch signierter/gesiegelter Dokumente. |
Normenverkündungsdienst | GSB | Verkündungsplattform für Rechercheanwender und Rechercheanwenderinnen (Bürger und Bürgerinnen, Verwaltung) |
Kontakt
Umsetzende Behörde
Bundesministerium der Justiz (BMJ)