E-Gesetzgebungsverfahren des Bundes
Artikel Digitale Lösungen
Die E-Gesetzgebung bildet das verfassungsorganübergreifende Rechtsetzungsverfahren des Bundes vollständig elektronisch, interoperabel sowie medienbruch- und barrierefrei ab. Neben der Bundesregierung werden dabei auch der Deutsche Bundestag und der Bundesrat beteiligt. Damit werden alle am Gesetzgebundsverfahren beteiligten Verfassungsorgane vollständig abgebildet.
Ausgangssituation
Rechtsetzungsverfahren sind bisher nur uneinheitlich durch IT unterstützt. Vom ersten Entwurf bis zur Verkündung eines Gesetzes kommen verfassungsorganübergreifend verschiedene Softwarelösungen und Anwendungen zum Einsatz. Dies verhindert reibungslose und medienbruchfreie Abläufe und kostet Zeit. Die Rahmenbedingungen der Gesetzgebung haben sich im Laufe der Zeit deutlich verändert, der eigentliche Prozess jedoch praktisch nicht. In Zeiten zunehmender Digitialisierung und Komplexität ist ein Paradigmenwechsel notwendig. Diese komplexe Ausgangslage belegt und verdeutlicht das Gutachten des Nationalen Normenkontrollrats „Erst der Inhalt, dann die Paragraphen“.
Folgende Umstände erschweren das Gesetzgebungsverfahren derzeit:
- Die erhobenen Daten sind nicht dauerhaft nachnutzbar.
- Nicht alle Arbeitsschritte werden unterstützt bzw. vollständig elektronisch abgebildet (z. B. Erstellung von Zeitplänen, Einleitung und Durchführung von Abstimmungen, Bewertung der Gesetzesfolgen).
- Es entstehen Medienbrüche und redundante Aufwände, z.B. durch das Zusammenführen von unterschiedlichen Dokumenten im Änderungsmodus.
- Bearbeitungsstände und Bearbeitungsschritte sind nicht umfassend nachvollziehbar.
Zielbild
Die Maßnahme „Elektronisches Gesetzgebungsverfahren des Bundes“ (E-Gesetzgebung) ist Bestandteil der vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) verantworteten Programme „Dienstekonsolidierung Bund“ und „Gemeinsame IT des Bundes“. Sie umfasst die elektronische Erstellung, Kommentierung und Abstimmung von Gesetzentwürfen, deren elektronisches Einbringen in den Deutschen Bundestag und Bundesrat sowie die Unterstützung und Abbildung relevanter legislativer Prozesse.
Und hat zum Ziel,
- bisher bestehende Medienbrüche im Prozess innerhalb der Bundesregierung, des Deutschen Bundestages und des Bundesrates abzubauen,
- das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene vollständig elektronisch und interoperabel abzubilden,
- durch die Orientierung an den aktuellen technologischen Entwicklungen die Gesetzgebungsarbeit modern und zukunftssicher aufzustellen.
Mit dem Gesetzgebungsportal des Bundes wird darüber hinaus die technologische Grundlage geschaffen, um der Öffentlichkeit den Status sowie zugehörige Informationen eines Regelungsvorhabens zentral bereitzustellen.
Quelle: BMI
E-Gesetzgebung im Rechtsetzungskreislauf
Die Abbildung 1 veranschaulicht schematisch die Digitalisierung des Rechtsetzungskreislaufes, die wesentlich von der E-Gesetzgebung vorangetrieben wird. Durch die enge Verzahnung mit der Maßnahme E Verkündung (Bundesministerium der Justiz, BMJ) und dem Projekt „Neues Rechtsinformationssystem des Bundes“ (NeuRIS, Bundesamt für Justiz, BfJ) wird der Kreislauf geschlossen.
Kernnutzen
Die folgenden Anwendungen der E-Gesetzgebung werden iterativ realisiert und in die Plattform der E-Gesetzgebung für die Bundesregierung integriert:
1. Der „Verfahrensassistent“ führt Schritt für Schritt durch das Rechtsetzungsverfahren. Er bietet hilfreiche und wichtige Informationen zum Vorgehen bei Gesetzesinitiativen der Bundesregierung sowie zu Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften.
2. Die „Arbeitshilfenbibliothek“ ermöglicht, die aktuellen und einschlägigen Arbeitshilfen für den Rechtsetzungsprozess an einer zentralen Stelle zu finden. Dabei handelt es sich um Dokumente wie die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien sowie Handreichungen und Leitfäden aus verschiedenen Bundesministerien.
3. Mithilfe der „Vorbereitung“ werden Legistinnen und Legisten bei der inhaltlichen Vorbereitung eines neuen Regelungsvorhabens bspw. durch eine Analyse des Regelungsfeldes oder einer Zielanalyse unterstützt.
4. Nach dem Anlegen eines Regelungsvorhabens unterstützt die Anwendung „Regelungsvorhaben“ die Nutzenden bei der Konzeption und Verwaltung des Regelungsvorhabens. Hier werden sinnvoll anknüpfende Prozessschritte angeboten, ohne eine starre Reihenfolge vorzugeben.
5. Der „Editor“ der E Gesetzgebung ermöglicht die kollaborative, medienbruchfreie und rechtsförmliche Erstellung und Bearbeitung von Regelungsentwürfen.
6. Mit der „Zeitplanung“ der E-Gesetzgebung können alle mit dem Gesetzgebungsprozess einhergehenden Termine und Phasen berücksichtigt werden. Dazu gehören Feiertage, Ferien der einzelnen Bundesländer und Sitzungen des Deutschen Bundestages sowie des Bundesrates.
7. Die „Gesetzesfolgenabschätzung“ leitet strukturiert durch die erforderlichen Prüfschritte für eine systematische Erfassung und Bewertung von erwarteten und evidenten Gesetzesfolgen. Die Ergebnisse können automatisiert in den Regelungsentwurf übernommen werden.
8. Mit der Anwendung „Abstimmung“ können Regelungsentwürfe individuell, hausintern sowie ressortübergreifend abgestimmt und so eine Kabinettreife herbeigeführt werden.
9. Daran anknüpfend kann die Vorlage für den Regierungsentwurf erstellt und an die Hausleitung zur Billigung versandt werden. Hierfür erfolgt eine Zustellung an das Planungs- und Kabinettmanagementprogramm PKP.
Für die E-Gesetzgebung ist mit LegalDocML.de ein eigener Inhaltsdatenstandard erarbeitet worden. Damit wird der rechtsförmliche Aufbau und die Struktur von Regelungstexten maschinenlesbar abgebildet sowie deren Bearbeitung und Weitergabe prozessübergreifend ermöglicht. LegalDocML.de ist somit das Fundament der E-Gesetzgebung.
Quelle: BMI
Startseite mit Anwendungen der E-Gesetzgebung
Die Maßnahme stellt die Anwendungen der E-Gesetzgebung stufenweise bereit, sodass eine frühzeitige Nutzung bereits verfügbarer Dienste ermöglicht wird. Alle Funktionalitäten werden im Rahmen dieses agilen Vorgehens nutzerzentriert realisiert und feedbackorientiert weiterentwickelt.
Einmal jährlich wir der Quellcode der Produkte der E-Gesetzgebung auf OpenCoDE veröffentlicht. Das Repository der E-Gesetzgebung finden Sie hier: https://gitlab.opencode.de/bmi/e-gesetzgebung
Nutzerkreis
Maßnahmenlaufzeit
Einordnung der Maßnahme in den Gesamtkontext
Die IT-Maßnahme E-Gesetzgebung ist der Domäne Elektronische Verwaltungsarbeit (EVA) zugeordnet.
Die Domäne Elektronische Verwaltungsarbeit (EVA) umfasst Dienste, die eine effiziente, effektive und bedarfsgerechte IT-Unterstützung der Beschäftigten der Bundesverwaltung im Rahmen der Verwaltungsarbeit ermöglichen. EVA-Dienste optimieren die Dokumentation von Verwaltungshandeln und bilden die internen Schnittstellen der Verwaltungsarbeit.
Dienst, der mit der IT-Maßnahme umgesetzt wird | Name der IT-Maßnahme, zu der die Abhängigkeit besteht | Erläuterung der Abhängigkeit |
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Normenbearbeitung/ Normsetzungskoordination | eNorm | Die Integration von eNorm in die IT Maßnahme E-Gesetzgebung erfolgt vorerst mittels des Hoch- und Herunterladens von eNorm-Dokumenten. Damit sind Abstimmungen mit hochgeladenen eNorm-Dokumenten durchführbar. |
Normenbearbeitung/ Normsetzungskoordination | E-Verkündung | Der beschlossene Gesetz- und Verordnungsentwurf wird per Schnittstelle an die elektronische Verkündungsstelle und von dieser an die Normendokumentationsstelle übergeben. |
Schnittstellen-Anbindung | NeuRIS | Um den Rechtsetzungskreislauf zu schließen, wird das "Neue Rechtsinformationssystem" des Bundes per Schnittstelle angebunden. |
Normsetzungskoordination | PKP | Die Maßnahmen PKP und E-Gesetzgebung bilden verschiedene Teilprozesse des Gesetzgebungsprozesses ab. Beide Maßnahmen nutzen ein gemeinsames Identity & Access Management (IAM). |
Kontakt
Umsetzende Behörde
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)