E-Beihilfe
Artikel Digitale Lösungen
Im Rahmen der IT-Maßnahme wird eine Standardsoftware zur Beihilfebearbeitung in der Bundesverwaltung eingeführt.
Ausgangssituation
Nachdem Teile des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) in das Bundesverwaltungsamt (BVA) integriert wurden, liegt die Beihilfebearbeitung in der Bundesverwaltung im Wesentlichen beim BVA. Dort sind derzeit noch zwei unterschiedliche Fachverfahren im Einsatz: ABBA 7.2 (papiergebundene hybride Aktenbearbeitung) und der eBiV-Verbund (Digitalisierung der Anträge). Daneben gibt es Bundesbehörden, die Beihilfe auf andere Weise bearbeiten (lassen).
Die Abrechnung von Leistungen, Hilfsmitteln und Medikamenten im Rahmen der Heilfürsorge für Soldaten und Bundespolizeibeamte wird aufgrund der Unterschiede in der Gesetzgebung hier nicht betrachtet.
Zielbild
Angestrebt wird ein einheitliches System für die Bundesverwaltung, das konfiguriert werden kann und flexibel genug ist, in der gesamten Bundesverwaltung eingesetzt zu werden und den ständigen Wandel der Beihilfegesetzgebung zeitnah nachzuvollziehen.
Die neue Beihilfesoftware soll wesentliche Dienste unterstützen, wie:
- Beihilfeberechnung und -festsetzung nach Bundesbeihilfeverordnung (BBhV),
- automatische Prüfung der Erstattungsfähigkeit von Behandlungen, Arzneien, Hilfs- und Pflegemitteln, homöopathischen Pflegeleistungen und Krankenhausleistungen,
- Prüfung von Heil- und Kostenplänen,
- Abrechnung von Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz-Rabatten (AMNOG),
- Direktabrechnung mit Leistungserbringern und
- Vorschussberechnung und -auszahlung,
- Outputmanagement.
Daneben sollen Möglichkeiten zur Direktverarbeitung eröffnet und Schnittstellen zu modernen In- und Outputkanälen (App, Webanwendung, Self-Service-Portal) angeboten werden.
Der Fachkern wird auf Basis einer erprobten Beihilfe-Lösung und unter Verwendung einschlägiger Spezialsoftware (Prüfsoftware, Datenbanken Arzneien, DRG-Prüfung) realisiert. Im Verlauf der IT-Maßnahme erfolgt anschließend die Anpassung an die Bundesverwaltung sowie die zuarbeitenden Dienste.
Kernnutzen
Der Einsatz der IT-Maßnahme E-Beihilfe bietet folgenden Nutzen:
1. Moderne Anwendung, gute Oberflächenergonomie, attraktiverer Arbeitsplatz: Der Einsatz einer modernen Software mit verbesserter Oberflächenergonomie entlastet die Fachbereiche durch gute Performance und verständliche Arbeitsworkflows. Einarbeitungszeiten werden reduziert. Ängste bei der Einführung werden genommen. Eine moderne Anwendung ist die Grundlage für einen modernen Arbeitsplatz in der Verwaltung. Die Arbeit in den Beihilfestellen wird attraktiver.
2. Modernes Arbeiten und Standorterhalt: Der Einsatz einer modernen Software unterstützt modernes Arbeiten und den Standorterhalt in der Fläche durch die flächendeckende Möglichkeit zu Telearbeit, kurze Einarbeitungszeiten und einfache Steuerung der Arbeit nach Volumen und fachlichen Aspekten.
3. Möglichkeiten der Direktverarbeitung: Die neue Software setzt medizinische Regelwerke zur Vorprüfung des medizinischen Belegguts ein, so dass mittelfristig die Möglichkeit zur regelbasierten Direktverarbeitung gegeben ist.
4. Entlastung des IT-Dienstleisters: Die klare Aufgabentrennung zwischen Hersteller und IT-Dienstleister des Bundes entlastet diesen erheblich.
5. Klare Aufgabenverteilung: Ein abgestimmtes Liefermodell für die Bundesverwaltung sorgt für eine klare Aufgabenverteilung zwischen MV, IT-Dienstleister und Softwarehersteller. Künftig ist der Maßnahmenverantwortliche für die fachliche Weiterentwicklung des Produkts zuständig. Der Softwarehersteller bietet den nutzenden Behörden ein gleichartiges und konsolidiertes System zur Nutzung an. Betrieb und Integration werden durch den IT-Dienstleister sichergestellt.
Die Etablierung einer gemeinsamen, standardisierten IT-Lösung zur Beihilfebearbeitung in der Bundesverwaltung ist eine der wichtigsten Aufgaben im Handlungsfeld Personalverwaltung der Strategie Dienstekonsolidierung. Sie wird die Beihilfebearbeitung digitalisieren und somit zukunftsfähig und für die Beihilfeberechtigten komfortabel gestalten. Sie wird darüber hinaus die Integration in bestehende Systeme ermöglichen, Know-how und Kapazität für Betrieb, Pflege und Wartung verfügbar machen, die Attraktivität der Arbeitsplätze in der Beihilfebearbeitung erhöhen und Flexibilität in Bezug auf zukünftige Erneuerungen schaffen. Die vom Informationstechnikzentrum des Bundes (ITZBund) entwickelten Linien ABBA und eBiV erfüllen diese Anforderungen nicht mehr. Die eingesetzten Softwareplattformen sind veraltet und teilweise schon gekündigt. Bei der Nutzung eines einheitlichen Systems ist mit wirtschaftlichen Konsolidierungseffekten zu rechnen.
Nutzerkreis
Maßnahmenlaufzeit
Einordnung der Maßnahme in den Gesamtkontext
Die IT-Maßnahme E-Beihilfe ist der Domäne Enterprise Resource Planning (ERP) zugeordnet.
Die Domäne Enterprise Resource Planning (ERP) umfasst Dienste zur IT-Unterstützung standardisierbarer Querschnittsaufgaben des Bundes. Die ERP-Dienste befassen sich typischerweise mit den in der Bundesverwaltung verwendeten Ressourcen, wie Haushalts– und Sachmittel sowie dem Personalmanagement.
Dienst, der mit der IT-Maßnahme umgesetzt wird | Name der IT-Maßnahme, zu der die Abhängigkeit besteht | Erläuterung der Abhängigkeit |
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Beihilfedienst | service.bund.de Bundesportal Formularmanagementsystem (FMS) | Veröffentlichungs- und Kommunikationsplattform für Formulare und Informationen zur Beihilfe (End-End-Bedingung), Bereitstellung von Stammdaten und Verwaltung der (Alt-)Anträge. |
Beihilfedienst | Mobile Apps Management | Nutzung des Beihilfedienstes auch über Mobile Apps und andere Kommunikationskanäle. |
Kontakt
pmo.beihilfe.digital@bva.bund.de
Umsetzende Behörde
Bundesverwaltungsamt (BVA)