Nachhaltigkeit in der IT-Beschaffung

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Digitale Lösungen

Die sich ergebenden Nachhaltigkeitsziele aus der Agenda 2030, der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und dem konkretisierenden Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021 – sind auch im Rahmen der IT-Beschaffung zu berücksichtigen und umzusetzen.

Die Sustainable Development Goals (SDG) der Agenda 2030 sehen im Unterziel 12.7 „Nachhaltiges Beschaffungswesen“ vor, dass auch in der öffentlichen Beschaffung nachhaltige Verfahren zu fördern sind, die sich im Einklang mit den nationalen Politiken und Prioritäten befinden. Dies wird in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie abgebildet. Die Bundesregierung hat außerdem für sämtliche Beschaffungen Vorgaben im Maßnahmenprogramm „Nachhaltigkeit für das eigene Verwaltungshandeln“ gemacht.

Externer Link: Nachhaltige Beschaffung (Öffnet neues Fenster)Der Kurzfilm zeigt verschiedene Möglichkeiten auf, nachhaltige Beschaffung zum neuen Normal zu machen. Der Film ist ein gemeinsames Projekt der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung und 14 Bundesländern. Quelle: Beschaffungsamt des BMI Kurzfilm: Nachhaltige Beschaffung ist das neue Normal

Das Maßnahmenprogramm konkretisiert für die Beschaffung von IT diverse Anforderungen, die berücksichtigt werden müssen. Dabei handelt es sich z.B. um die Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen, die Berücksichtigung des Umweltzeichens „Blauer Engel“ oder vergleichbarer Gütezeichen, sowie das Ziel, den Anfall von Elektronikabfall (u.a. durch längerfristige Nutzung) zu reduzieren. In den Rahmenverträgen des Kaufhauses des Bundes werden künftig die Nachhaltigkeitsmerkmale der einzelnen IT-Produkte gesondert mit ausgewiesen.

Um dem Thema mehr Gewicht zu verleihen wurden in der ab 2019 geltenden IT- Beschaffungsstrategie vertiefende Strategieempfehlungen für die Beschaffung von Hardware für die Bereiche ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit festgeschrieben.
Detaillierte Informationen erhalten Sie in der IT-Beschaffungsstrategie, KoITB-Beschluss 2018/14.

Die Berücksichtigung sozialer Aspekte erfolgt durch den Einsatz der vom Beschaffungsamt des BMI und bitkom gemeinsam verhandelten Verpflichtungserklärung aus dem Jahr 2019, die bei der Zentralen IT-Beschaffung (ZIB) seit Ende 2021 grundsätzlich bei allen Ausschreibungen eingesetzt wird.