Microsoft-Konditionenverträge
Artikel Digitale Lösungen
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat und Microsoft haben im Februar 2021 neue Konditionenverträge abgeschlossen. Es handelt sich dabei um einen neuen Konzernvertrag (Enterprise Agreement) und einen aktualisierten Mantelvertrag (Business- und Service-Agreement). Der Select Plus-Vertrag aus dem Jahr 2015 wurde 2022 verlängert und gilt bis zum 31. Mai 2025 auf Basis des alten Mantelvertrages.
Mit dem Select Plus-Vertrag werden der öffentlichen Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen günstigere Konditionen für die flexible Beschaffung von Microsoft-Produkten eingeräumt.
Der Konzernvertrag ist Grundlage für die Ausstattung von größeren Einrichtungen mit weitgehend standardisierten Software-Paketen.
In dem Mantelvertrag wurden viele allgemein-vertragliche Regelungen zusammengefasst bzw. auf aktuellen Stand gebracht. Sie gelten für die oben genannten Lizenzierungsmöglichkeiten oder bei einer Inanspruchnahme von speziellen Support-Services.
Alle Verträge sind inhaltlich speziell auf die Bedürfnisse der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland zugeschnitten.
Anders als Rahmenvereinbarungen, die regelmäßig im Wettbewerb vergeben werden, werden die Konditionenverträge unter Berücksichtigung dieser Bedürfnisse unmittelbar mit Microsoft ausgehandelt und entstehen nicht im Wettbewerb. Deshalb können Lizenzen und Leistungen hieraus nur durch ein gesondertes Vergabeverfahren (i.d.R. einen Händlerwettbewerb) beschafft werden. Für solche Vergabeverfahren bilden sie jedoch eine gute Grundlage, da sie gegenüber den Standardbedingungen von Microsoft eine Reihe von Verbesserungen, z. B. günstigere Nutzungsrechtsregelungen, weitergehende Regelungen zur Sicherheit und auch im Übrigen günstigere Konditionen, vorsehen.
Behörden, Dienststellen und juristische Personen von Bund, Ländern und Gemeinden können die Konditionenverträge nutzen (müssen dies aber nicht), solange und soweit sie im Rahmen ihrer Kerntätigkeiten nicht Leistungen erbringen, die mit vergleichbaren Leistungen von Unternehmen der Privatwirtschaft im Wettbewerb stehen.
Die Verträge und die entsprechenden Begleitdokumente finden Sie im geschützten Bereich dieser Website, der nur abrufberechtigten Einrichtungen zur Verfügung steht.
Nach Ihrer Selbstregistrierung erfolgt zunächst die Prüfung der Zugangsberechtigung. Wird diese bejaht, wird die Freischaltung des Zugangs veranlasst und Sie werden per E-Mail informiert.
Informationen zum Vertrag und Fragen zum Zugang zum geschützten Bereich:
Arbeitsgruppe DG I 5