EVB-IT und BVB

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Digitale Lösungen

Die inzwischen 12 EVB-IT-Verträge und zwei noch geltenden BVB-Verträge sind ein vertragsrechtlicher Rahmen bei IT-Beschaffungen der öffentlichen Hand und eine Hilfestellung für die Festlegung von Leistungsanforderungen. Neu ab September 2024 ist die Bereitstellung der EVB-IT Rahmenvereinbarung in EVB-IT digital.

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Die EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen) sind standardisierte Vertragsbedingungen, die in Deutschland speziell für die Beschaffung und den Einsatz von IT-Dienstleistungen und IT-Produkten im öffentlichen Sektor entwickelt wurden. Sie sind Teil der allgemeinen Vergabebedingungen und werden verwendet, um rechtliche und technische Aspekte von IT-Projekten zu regeln.

Es gibt 12 verschiedene Typen von EVB-IT, die jeweils auf unterschiedliche Arten von IT-Leistungen zugeschnitten sind, wie beispielsweise:

EVB-IT Rahmenvereinbarung: Vereinigung aller Leistungen unter einem Dach.
EVB-IT Kauf: Für den Erwerb von IT-Produkten.
EVB-IT Dienstleistung: Für die Erbringung von IT-Dienstleistungen.

Die EVB-IT enthalten Regelungen zu wichtigen Vertragsbestandteilen, wie Leistungserbringung, Abnahme, Haftung, Gewährleistung, Datenschutz und Nutzungsrechte. Ihr Ziel ist es, eine klare und einheitliche Basis für IT-Verträge zu schaffen, um Missverständnisse zu vermeiden und rechtliche Sicherheit für beide Vertragsparteien zu gewährleisten. Sie werden insbesondere von öffentlichen Auftraggebern verwendet, um Transparenz und Vergleichbarkeit bei der Vergabe von IT-Leistungen zu gewährleisten

Weiterhin gibt es zwei noch geltenden Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Anlagen und Geräten (BVB), die durch die inzwischen bestehenden 12 Vertragstypen weitestgehend abgelöst wurden.

Die EVB-IT werden, wie auch bereits die BVB, mit den Interessenverbänden der Digitalwirtschaft verhandelt und einvernehmlich veröffentlicht.

Die EVB-IT und die BVB ergänzen die VOL/B. Ihre Anwendung ist für Bundesbehörden gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 55 BHO verbindlich. Auch die Länder sehen zum großen Teil identische oder ähnliche Anwendungsverpflichtungen vor.

Eine Entscheidungshilfe unterstützt bei der Auswahl des richtigen Vertragstyps.

Die Abbildung zeigt eine Übersicht über die 12 bestehenden EVB-IT Verträge in den 5 Leistungsbereichen: Dienstleistungen, Hardware, Software, Cloud und IT-Systemen Quelle: BMI

EVB-IT digital

Der IT-Planungsrat hat die neu verhandelte EVB-IT Rahmenvereinbarung in der Anwendung EVB-IT digital zur Kenntnis genommen und empfiehlt seinen Mitgliedern die Nutzung der Rahmenvereinbarung in der Anwendung EVB-IT digital.

Das im Webbrowser lokal ausführbare Open-Source-Legal-Tech-Tool EVB-IT digital unterstützt die nutzerzentrierte Erstellung von IT Beschaffungsverträgen zur Nutzung in Bund, Ländern und Kommunen.

Die Nutzung des Tools kann auch auf Musterverträge für andere Warengruppen in der Beschaffung erweitert werden. Die EVB-IT digital ermöglichen es, Verträge teilautomatisiert zu erstellen.

Weitere Informationen zu EVB-IT digital finden Sie hier.

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Stand: 26.09.2024