EVB-IT und BVB

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Digitale Lösungen

Die inzwischen elf EVB-IT-Verträge und zwei noch geltenden BVB-Verträge sind ein vertragsrechtlicher Rahmen bei IT-Beschaffungen der öffentlichen Hand und eine Hilfestellung für die Festlegung von Leistungsanforderungen.

Mit den Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) und den zwei noch geltenden Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Anlagen und Geräten (BVB) wird inzwischen nahezu das gesamte Anwendungsspektrum der IT-Beschaffung der öffentlichen Hand abgedeckt.

Seit 1972 wurden nach und nach die insgesamt sieben Vertragstypen der "Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen (BVB)" als Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand bei der Beschaffung von Datenverarbeitungsanlagen und -geräten eingeführt. Seit 1998 entwickelt eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat neue Vertragstypen, die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT), und passt diese laufend an die sich ändernden technischen und rechtlichen Anforderungen an. Inzwischen stehen elf EVB-IT Vertragstypen zur Verfügung und werden bedarfsgerecht erweitert. Im Zuge dessen wurden auch die BVB weitestgehend abgelöst.

Die EVB-IT werden, wie auch bereits die BVB, mit den Interessenverbänden der IT-Wirtschaft (gegenwärtig dem Bitkom) verhandelt und einvernehmlich veröffentlicht.

Die EVB-IT und die BVB ergänzen die VOL/B. Ihre Anwendung ist für Bundesbehörden gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 55 BHO verbindlich. Auch die Länder sehen zum großen Teil identische oder ähnliche Anwendungsverpflichtungen vor.

Eine Entscheidungshilfe unterstützt bei der Auswahl des richtigen Vertragstyps.