Registermodernisierung und Once-Only-Prinzip

Typ: Artikel

Mit der Registermodernisierung leisten wir einen entscheidenden Beitrag für eine zukunftsfähige digitale Verwaltung, wie sie Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Organisationen bereits aus anderen Lebensbereichen gewohnt sind: Einfach, digital und transparent.

Überblick Registermodernisierung

Die Registermodernisierung ist eines der größten Vorhaben zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung Deutschlands.

Ziel der Registermodernisierung ist eine deutschland- und die EU-weite Nachweisübermittlung aus bestehenden Registern.

Durch vernetzte Register wird das Once-Only-Prinzip umgesetzt. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen digitale Verwaltungsleistungen einfach, schnell und sicher beantragen können. Sofern Sie es wünschen, werden sie notwendige Angaben nur noch ein einziges Mal an die Verwaltung übermitteln müssen.

Mit dem am 6. April 2021 verkündeten Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) sowie dem am 31. August 2023 in Kraft gesetzten Identifikationsnummerngesetz (IDNrG) wurden die rechtlichen Grundlage geschaffen, Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nach Once-Only-Prinzip anzubieten und Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten. Die Registermodernisierung ergänzt die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und ist damit ein wesentlicher Bestandteil der Digitalisierungsbestrebungen von Bund, Ländern und Kommunen. Damit die Verwaltung zukünftig Leistungen nach dem Once-Only-Prinzip anbieten kann, müssen nicht nur das RegMoG und IDNrG umgesetzt werden. Es müssen unter anderem auch eine technische Architektur für den nationalen als auch EU-weiten Nachweisaustausch geschaffen sowie die dafür notwendigen Anschlussbedingungen definiert werden. Zudem sind noch mögliche weitere Rechtsänderungsbedarfe zu prüfen und umzusetzen.

Die genannten Ziele und Vorhaben sind allerdings ohne einen hohen Datenschutz nicht umsetzbar. Hierfür wird mit dem bundesweiten Datenschutzcockpit (DSC) den Bürgerinnen und Bürgern ein Werkzeug an die Hand gegeben, mit dem sie die Verarbeitung ihrer Daten zwischen Behörden unter Nutzung der Identifikationsnummer nachverfolgen können.

Für diese Aufgaben hat der IT-Planungsrat die Gesamtsteuerung Registermodernisierung eingesetzt und ein Once-Only-Zielbild verabschiedet. Hierfür übernehmen der Bund vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen die gemeinsame Federführung. Sie werden dabei u.a. durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) als Registermodernisierungsbehörde unterstützt.

Für weiteren Informationen und Hintergründe, besuchen Sie bitte die Website der Abteilung “Digitale Verwaltung” des BMI. Hier finden Sie detaillierte Informationen.