Digitale Verwaltung
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Der Bund, 16 Länder sowie rund 11.000 Kommunen treiben in Zusammenarbeit mit zahlreichen Unternehmen aktiv die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen voran. Das Onlinezugangsgesetz (OZG), beschlossen im Jahr 2017, ist maßgeblicher Impulsgeber und gleichzeitig gesetzliche Grundlage für dieses bundesweite Großprojekt. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) stellt im September 2019 die BundID als Bürgerkonto für Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des OZGs zur Verfügung. Die BundID ist die zentrale Komponente des Bundes zur sicheren, einfachen und flexiblen Identifizierung und Authentifizierung gegenüber digitalen Verwaltungsleistungen. Mit dem OZG-Änderungsgesetz wird die BundID zu einem zentralen Bürgerkonto weiterentwickelt.
Seit 2021 wird dieses um das Registermodernisierungsgesetz (RegModG) ergänzt, welches die Umsetzung des Once-Only-Prinzips ermöglicht. Sichere elektronische Identitätsnachweise und eine vertrauliche elektronische Kommunikation gehören dabei zu den relevanten Bausteinen für eine moderne, bürgernahe und digitale Verwaltung. Genauso wie ein einheitliches digitales Verwaltungsportal und eine moderne Registerlandschaft. Zugleich werden über das Föderale Informationsmanagement (FIM) leicht verständliche Bürgerinformationen und standardisierte Prozessvorgaben für den Verwaltungsvollzug bereitgestellt, sowie über die Behördennummer 115 ein direkter Zugang zu Auskünften über Leistungen der öffentlichen Verwaltung geschaffen.