Die Menschen in Deutschland sind es mittlerweile gewöhnt, im Alltag viele Dinge ganz selbstverständlich online zu erledigen. Auch Leistungen, die auf gesetzlichen Regelungen basieren, sollen Bürgerinnen und Bürger, Verwaltungen und Unternehmen möglichst einfach und problemlos online nutzen können.

Oft beschreiben Regelungen heute jedoch rein analog gedachte Prozesse und enthalten Vorgaben, die sich digital nicht ohne weiteres umsetzen lassen. Darum gibt es seit dem 1. Januar 2023 den Digitalcheck: Er schafft die grundlegenden Voraussetzungen dafür, dass neue Gesetzesvorhaben in Zukunft besser digital umsetzbar sind. Der Digitalcheck wird für neue Regelungen auf Bundesebene angewandt und vom Nationalen Normenkontrollrat (NKR) überprüft.

Weil die Digitaltauglichkeit einer neuen Regelung von Beginn an mitgedacht werden muss, liegt der Fokus des Digitalcheck auf dem frühen Erarbeitungsprozess. Er stellt für Legistinnen und Legisten, die in den Ministerien Gesetze erarbeiten, eine methodische Prozessbegleitung dar und liefert ihnen passgenaue Instrumente.

Dabei setzt der Digitalcheck auf fünf Prinzipien für digitaltaugliche Regelungen, die die wesentlichen inhaltlichen Anforderungen auf den Punkt bringen. Hinzu kommen methodische Anleitungen, z.B. zur Visualisierung des Vollzugsprozesses. Basierend auf den Erfahrungen in der praktischen Anwendung wird der Digitalcheck schrittweise und ressortübergreifend weiterentwickelt.

Digitalcheck für digitaltaugliche Regelungen
Hier finden Legistinnen und Legisten der Bundesministerien alle relevanten Informationen und Ressourcen für die konkrete Umsetzung:
Digitalcheck für Gesetze