Der Online-Ausweis ist die Eintrittskarte, um sich in der digitalen Welt sicher auszuweisen. Aktuell befinden sich etwa 68 Millionen (Ausweis-)Karten mit einem dafür benötigten Chip im Umlauf. Dazu zählen Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Die Anzahl an Behördengängen und geschäftlichen Angelegenheiten, die damit sicher und digital von zuhause aus erledigt werden können, wächst ständig.

Einzigartig bei der Nutzung des Online-Ausweises ist das Prinzip der wechselseitigen Identifizierung: Es weisen sich immer beide Seiten aus. Bürgerinnen und Bürger können genau sehen, an wen ihre Daten übermittelt werden sollen. Um die im Online-Ausweis gespeicherten Daten zu nutzen, ist eine staatliche Berechtigung erforderlich, die im Gesetz als "Berechtigungszertifikat" bezeichnet wird. Die Berechtigung erteilt die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) des Bundesverwaltungsamtes. Der Online-Ausweis kann daher als Vertrauensanker für Anwendungen von Unternehmen und Behörden genutzt werden.

Die eIDAS-Verordnung garantiert verbindliche europaweit geltende Regelungen u. a. im Bereich der elektronischen Identifizierung und schafft so einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung von digitalen Ausweisen im europäischen Binnenmarkt. So muss ein digitales Ausweissystem, das einen festgelegten Anerkennungsprozess durchlaufen hat und "notifiziert" wurde, in den anderen EU-Staaten anerkannt werden. 2017 hat die Bundesrepublik Deutschland die Notifizierung des Online-Ausweises als erster EU-Mitgliedsstaat erfolgreich abgeschlossen. Die Sicherheit der eID-Infrastruktur wurde damit von der EU bestätigt und der Online-Ausweis ist seither für das höchstmögliche Vertrauensniveau zugelassen.

Zudem wird der Online-Ausweis kontinuierlich weiterentwickelt. So wurde beispielsweise bis 2017 ein Kartenlesegerät für das Auslesen benötigt. Seit 2017 reicht nun in den meisten Fällen ein NFC-fähiges Smartphone mit einer geeigneten App, wie zum Beispiel der AusweisApp des Bundes.

Darüber hinaus fördert die novellierte eIDAS-Verordnung die Vereinheitlichung elektronischer Identifizierungs- und Vertrauensdienste und unterstützt die Anerkennung und Verwendung des Online-Ausweises in der gesamten EU. Im Zentrum der Novellierung steht die Einführung von European Digital Identity Wallets (EUDI-Wallets), die Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und Organisationen in der EU ein harmonisiertes elektronisches Identifizierungsmittel auf dem Smartphone bereitstellen sollen. Die EUDI-Wallets sollen voraussichtlich ab Anfang 2027 zur Verfügung stehen.

Unternehmen und Behörden können das Online-Ausweisen in mehreren Schritten in ihren Onlinedienst integrieren. Erforderlich sind eine Identifizierungslösung, eine staatliche Berechtigung, ein technisches Berechtigungszertifikat und ein eID-Server. Diese können entweder selbst umgesetzt oder bei Dritten beauftragt werden. Hier können Sie die Umsetzungsschritte für Unternehmen nachlesen und hier für Behörden.

Behörden können ihre Leistungen auch an die BundID anbinden. Informationen zum Anbindungsprozess finden Sie hier. Detaillierte Informationen zur BundID hier.

Behörden des Bundes können zudem den eID-Service Bund nutzen. Sie sind gemäß § 2 Abs. 3 E-Government-Gesetz des Bundes (EGovG) verpflichtet in Verwaltungsverfahren, in denen Behörden die Identität einer Person aufgrund einer Rechtsvorschrift festzustellen haben oder aus anderen Gründen eine Identifizierung für notwendig erachten, auch den elektronischen Identitätsnachweis anzubieten.

Die Bundesdruckerei unterstützt Bundesbehörden bei der Integration des elektronischen Identitätsnachweises durch die zentrale Bereitstellung eines eID-Services, der erforderlichen Berechtigungszertifikate und SSL-/TLS-Zertifikate sowie bei der technischen Integration in bestehende IT-Systeme.

Interessante Fachinformationen, aktuelle Meldungen, umfangreiche FAQ sowie das zugangsgeschützte Portal für Behörden finden Sie auf dem Personalausweisportal.

Gesetze, Verordnungen und Informationen für Dienstanbieter