Zugang zu Verwaltungsdaten
Artikel Datenpolitik
Ein Maßstab für die Transparenz staatlichen Handelns ist unter anderem, dass ein öffentlicher Zugang zu Verwaltungsdaten grundsätzlich ermöglicht wird.
Der Zugang kann dabei von behördlicher Seite ermöglicht werden, indem amtliche Daten von vorn herein öffentlich zugänglich gemacht werden, beispielsweise im Bereich Statistik oder Geodaten über entsprechende Fachportale. Darüber hinaus ermöglicht es der Gesetzgeber allen Bürgerinnen und Bürgern auf Basis der Informationsfreiheit im Informationsfreiheitsgesetz (IFG), auf Antrag Zugang zu konkreten Verwaltungsinformationen einzuräumen. Sowohl Open Data als auch die Informationsfreiheit sind daher wesentliche Elemente, um die Legitimation des Verwaltungshandelns zu erhöhen, aber auch die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern zu stärken.
Der Zugang zu Verwaltungsdaten wird in Deutschland durch verschiedene Regelungen eröffnet. Nachfolgend werden die wichtigsten gesetzlichen Regelungen aufgeführt, die einen Zugang zu Verwaltungsdaten eröffnen:
- Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz IFG)
- § 12a E-Goverment-Gesetz (Open Data Gesetz)
- Gesetz für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors (DNG)
Darüber hinaus gibt es verschiedene spezialgesetzliche Regelungen, die den Zugang zu bestimmten Verwaltungsdaten (Sektoren) eröffnen oder umgekehrt den Bundesbehörden eine behördenseitige Veröffentlichungspflicht auferlegen, beispielsweise durch das:
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
- Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz GeoZG).