1. Staatliche Leistungen für Menschen und Unternehmen digitalisieren
Typ: Artikel , Schwerpunktthema: cio-bund
Als essenzieller Bestandteil einer modernen Gesellschaft treiben wir die Digitalisierung der Verwaltung voran. Sicherheit und Nutzerorientierung sind dabei die leitenden Prinzipien. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen arbeiten wir an digitalen Verwaltungsleistungen für alle Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, um diese jederzeit, transparent und an jedem Ort zur Verfügung zu stellen. Fortschritte zeigen sich insbesondere in der weitgehenden Umsetzung von Verwaltungsleistungen des Bundes. Die Verfügbarkeit aller digitalen Verwaltungsleistungen in der Fläche sowie die weitgehende Ende-zu-Ende Nutzbarkeit von Verwaltungsleistungen bleiben Ziele, die gemeinsam mit den zuständigen Ländern und Kommunen umgesetzt werden sollen. Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln ist dazu auf allen föderalen Ebenen ein wesentlicher Hebel.
1. OZG Bund
Ziel des Projektes:
Im Rahmen des Digitalisierungsprogramms OZG Bund werden die Leistungen online verfügbar gemacht, für die der Bund sowohl in der Rechtsetzung als auch im Vollzug verantwortlich ist (sogenannte Typ 1-Leistungen). Hierfür wird der Bund ein Programmmanagement im BMI etablieren, das die Umsetzung im Einvernehmen mit den Ressorts steuert. Die einzelnen Ressorts arbeiten gemeinsam mit dem BMI an der Digitalisierung der Leistungen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.
Alle Online-Leistungen der Bundesverwaltung sollen zentral über das Bundesportal zugänglich sein. Bundesleistungen werden direkt im Bundesportal oder in Fachportalen digitalisiert. Leistungen, die in Fachportalen digitalisiert sind, werden, wie Leistungen von Ländern und Kommunen, im Bundesportal verlinkt.
Aktueller Umsetzungsstand:
Der Bund hat mit dem Digitalisierungsprogramm Bund das OZG im Wesentlichen umgesetzt und ist bereit für die nächste Phase der Ende-zu-Ende-Digitalisierung in 2024.
Zielerreichung:
- 107 von 115 priorisierten Verwaltungsleistungen online verfügbar (70 in Reifegrad 3, 37 in Reifegrad 2)
- 1048 von 1.400 Verwaltungsleistungen online verfügbar (475 Reifegrad 3, 573 Reifegrad 2); Die leistungsstärksten Verwaltungsleistungen sind umgesetzt
- Mehr als 243 Online-Antragsverfahren wurden im Bundesportal über die Fertigungsstraße digitalisiert.
Die Umsetzung der verbleibenden Verwaltungsleistungen ist bis Ende 2024 geplant. Die im Programm gewonnen Erkenntnisse, sowie die technischen und organisatorischen Strukturen wurden in das Projekt Bundesportal überführt.
2. Nationale Feedback-Komponente
Ziel des Projektes:
Die Nationale Feedback-Komponente (NFK) ist ein Projekt im Rahmen der Umsetzung der SDG-VO der Europäischen Union.
Alle Bundesbehörden und nachgeordneten Einrichtungen sowie alle Länder und nachnutzende Kommunen sind an die NFK angeschlossen. Dabei erfolgt die Einbindung der NFK auch für Verfahren außerhalb der SDG-VO.
Projektstatus:
Projekt abgeschlossen
Aktueller Umsetzungsstand:
Das Projekt ist abgeschlossen, die Nationale Feedback-Komponente (NFK) befindet sich im Regelbetrieb, steht allen Bundesressorts und Länder zur Nutzung bereit. Feedback-Informationen von angeschlossenen Onlinediensten können auf Basis der NFK für das Dashboard bereitgestellt werden.
Die Nutzung der NFK ist gemäß EU-Verordnung 2018/1724 für zahlreiche intensiv nachgefragte Verfahren verpflichtend. Für Verfahren, die nicht im Anhang II der SDG-VO erwähnt sind, ist die Nutzung der NFK nicht verpflichtend, aber sinnvoll. Derzeit haben sich 13 Länder und fünf Ressorts an die NFK angeschlossen. Ziel dabei ist neben der gesetzlichen Erfüllung der Rückmeldungen an die EU-KOM, Online-Verfahren - insbesondere aus Sicht der Nutzenden – anhand des abgegebenen Feedbacks zu verbessern.
3. Bundesportal
Ziel des Projektes:
Das Bundesportal (bund.de) soll als zentraler Einstiegspunkt zur digitalen Verwaltung in Deutschland ausgebaut werden. Das Bundesportal schafft die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen des Bundes, damit Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen digitale Leistungen schnell und einfach finden. Verwaltungsleistungen, die im Bundesportal digitalisiert werden, können durch Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen nutzungsfreundlich, barrierefrei und datenschutzkonform beantragt werden. Behörden können digital gestellte Anträge direkt online bearbeiten oder automatisiert an Fachverfahren weiterleiten. Das Bundesportal ist Motor der Ende-zu-Ende-Digitalisierung und bietet eine Unternehmens-Schnittstelle für die automatisierte Massenantragsstellung. Für Behörden und Unternehmen bietet es damit die Möglichkeit einer vollautomatisierten Leistungsabwicklung.
Somit erschließt das Bundesportal die Vorteile der Registermodernisierung für Bürgerinnen und Bürger. Abrufe aus modernisierten Registern sollen ‒ nach Zustimmung ‒ automatisch erfolgen. Nachweise, die im Bundesportal nach dem Once-Only-Prinzip abgerufen werden, sind vertrauenswürdig und müssen durch die verarbeitenden Behörden nicht erneut geprüft werden.
Aktueller Umsetzungsstand:
Das Bundesportal bietet seit 2022 eine umfangreiche Leistungssuche und die Möglichkeit, digitalisierte Bundesleistungen zu beantragen. Behörden können die gestellten Anträge über einen Behördenzugang abrufen und bearbeiten. Im Schnitt besuchen aktuell 1,2 Mio. Nutzende das Bundesportal pro Monat.
Bisher nutzen 48 Bundesbehörden das Digitalisierungsangebot des Bundesportals und bieten Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen eine nutzungsfreundliche, barrierefreie und datenschutzkonforme Beantragung der Verwaltungsleistungen an. Bis 05/2024 wurden insgesamt 243 Online-Anträge digitalisiert. In 2024 werden weitere 51 Online-Anträge digitalisiert. Mit der OZG-Fokusleistung zum Personalausweis wurde zudem die erste Leistung aus den Ländern im Bundesportal digitalisiert.
Mit dem Eisenbahnbundesamt hat die erste Bundesbehörde eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung erreicht. Weitere Behörden werden dieses Jahr angeschlossen (Link). Mit einem Pilotunternehmen soll die Unternehmens-Schnittstelle noch in 2024 entwickelt werden. In Zusammenarbeit mit dem Projekt Registermodernisierung soll der erste automatische Registerabruf im Bundesportal in 2024 erfolgen.
4. Fokusleistungen & föderales OZG-Programm
Ziel des Projektes:
Digitale Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG), die von den Ländern und Kommunen erbracht werden, fallen unter das Digitalisierungsprogramm Föderal. Hier arbeiten Bund, Länder und Kommunen arbeitsteilig zusammen. Die technische Koordination des Digitalisierungsprogramms auf föderaler Ebene übernimmt der IT-Planungsrat, der mit der FITKO eine Organisation etabliert hat, die die entsprechenden Kompetenzen und Ressourcen in sich vereint.
Ziel des Projektes ist es somit, die Umsetzung föderaler Verwaltungsleistungen in ganz Deutschland zu unterstützen. Zur Implementierung digitaler Verwaltungsleistungen in der Fläche hat der Bund im Jahr 2023 gemeinsam mit den Ländern 16 Fokusleistungen identifiziert, die bis Ende 2024 flächendeckend in Deutschland für alle Bürgerinnen und Bürger digital verfügbar sein sollen.
Aktueller Umsetzungsstand:
Alle aktuell noch laufenden Fokusleistungen befinden sich im Roll-out, d. h. Go-Live und Referenzimplementierung sind erfolgt. Ziel bleibt ein flächendeckendes Angebot der Fokusleistungen, so dass spürbare Erleichterungen für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erreicht werden. Das Erreichen der Rolloutziele hängt wesentlich von der Mitwirkung der nachnutzenden Länder und Kommunen bei der Anbindung ab. Im März hat der IT-Planungsrat beschlossen, dass Roll-out und Roll-in der EfA-Fokusleistungen durch die FITKO unterstützt werden (https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2024-03). Dennoch wird eine Flächendeckung im Jahr 2024 noch nicht erreicht.
Das Digitalisierungsprogramm Föderal umfasst 233 aktiv im Programm vorangetriebene OZG-Leistungen, von denen 143 OZG-Leistungen im Zeitraum 2021-2023 mit Bundesmitteln finanziell unterstützt wurden. Insgesamt sind 137 Go-lives in mindestens einer Kommune zu verzeichnen, von denen 30 Go-lives in 2023 stattfanden. 50 Leistungen befinden sich in Umsetzung und 46 weitere Leistungen in Planung (Stand 02.05.2024, Quelle: OZG-Informationsplattform). Eine Vielzahl von Leistungen befindet sich in der Meilensteinabnahme. Den Meilenstein 2 (Referenzimplementierung) haben bislang 122 Leistungen erreicht und 15 Leistungen begonnen. Den Meilenstein 3 (u. a. Roll-out zur Nachnutzung) haben 27 Leistungen erreicht und 90 Leistungen begonnen. Für die meisten relevanten Leistungen wurden bereits Onlinedienste entwickelt (z. B. Antrag auf Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Führerschein, Wohnsitzummeldung, Elterngeld, Kindergeld, Einbürgerung, Aufenthaltstitel, Bauantrag, Anlagengenehmigung etc.) und der Rollout-Prozess ist angelaufen.
Zukünftiges Ziel ist die vollständige und medienbruchfreie Digitalisierung aller OZG-Leistungen. Als Beispiel für eine Ende-zu-Ende nutzbare föderale OZG Leistung können seit Anfang 2024 ausländische Fachkräfte die Bewertung ihrer Hochschulabschlüsse inklusive aller Nachweise digital beantragen und erhalten die Bewertung ebenso auf digitalem Wege.
5. OZG 2.0
Ziel des Projektes:
Das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz – OZGÄndG) bereitet den Weg für eine moderne und digitale Verwaltung um Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und die Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen gleichermaßen zu entlasten. Es stellt wichtige Weichen in den Bereichen Standardisierung, Ende-zu-Ende Digitalisierung und Schaffung von Basisdiensten, liefert Klarheit über Zuständigkeiten beim Datenschutz und adressiert so auch in den Dresdner Forderungen aufgeworfenen Punkte.
- Das Gesetz schafft die notwendigen rechtlichen Grundlagen für Maßnahmen wie den automatisierten Nachweisabruf nach dem Once-Only-Prinzip, die Ende-zu-Ende Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, ein ausschließlich digitales Angebot von Unternehmensleistungen („Digital Only“) sowie einheitliche Regelungen zu Verfahren und elektronischem Schriftformersatz.
- Die zentrale Bereitstellung von Basisdiensten wie dem zentralen Bürgerkonto oder dem zentralen Siegeldienst schafft eine zusätzliche Entlastung für Behörden auf allen Verwaltungsebenen.
- Daneben enthält das OZGÄndG wichtige Regelungen für den Datenschutz in den Nutzerkonten und Onlinediensten nach dem „Einer-für-Alle“-Prinzip sowie den Ausbau des Datenschutzcockpits und schafft so noch mehr Transparenz und Datensicherheit für Nutzerinnen und Nutzer.
Projektstatus:
Projekt abgeschlossen
Aktueller Umsetzungsstand:
Das OZGÄndG wurde am 23. Februar 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Nach Einigung im Vermittlungsausschuss wurde das Gesetz am 14.06.2024 durch den Bundesrat abschließend beschlossen. Die wesentlichen Regelungsinhalte sind unter anderem:
- Die Einführung des Once-Only-Prinzips, nach dem Nachweise für Anträge – zum Beispiel eine Geburtsurkunde zukünftig elektronisch von den zuständigen registerführenden Behörden abgerufen werden können
- Die rechtliche Verankerung des Datenschutzcockpits, das Bürgerinnen und Bürgern genaue Einsicht ermöglicht, wer und wann auf welche ihrer Registerdaten Einsicht genommen hat.
- Die Etablierung einer „DeutschlandID“ als einheitliches Nutzerkonto für alle Verwaltungsleistungen unter Anwendung der „BundID“ als Zugangssystem aus.
- Die Einführung eines einklagbaren Rechtsanspruchs auf elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes.
6. Umsetzung der Single Digital Gateway Verordnung (SDG VO)
Ziel des Projektes:
Ziel des Projektes ist die Umsetzung der Anforderungen zur Bereitstellung von Informationen und Digitalisierung von Verwaltungsverfahren gemäß VO (EU) 2018/1724 (SDG-VO), mit denen ein EU-weites digitales Zugangstor zu Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung geschaffen werden soll.
Aktueller Umsetzungsstand:
Die Umsetzung der SDG-VO in Deutschland erfolgt im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes und der Registermodernisierung. Mit der Bereitstellung von Informationen zu Verwaltungsleistungen an das Your Europe Portal und die Digitalisierung von Verfahren, hier insbesondere Bundesleistungen, hat Deutschland bereits wesentliche Anforderungen der SDG-VO erfüllt. Zum Austausch von Nachweisen wurde ein europaweites Once-Only-Technical-System (OOTS) eingerichtet. Deutschland ist über das Nationale OOTS mit einem Piloten seit Ende 2023 angeschlossen.
Die flächendeckende Verfügbarkeit von SDG-relevanten Online-Services steht noch aus, ebenso wie der breite Anschluss von Registern und Online-Services an das EU-OOTS.
7. Föderale Interoperable Nutzerkonten (FINK)
Ziel des Projektes:
Interoperable Nutzerkonten sind Komponenten eines föderativen E-Governments und ermöglichen die Authentifizierung von natürlichen Personen. Durch die Interoperabilität können die Nutzerkontenservices des Bundes und der Länder mit der Zustimmung der Nutzerin oder des Nutzers Authentifizierungsinformationen austauschen. Verwaltungsleistungen des Bundes und der Länder können so mit nur einem Nutzerkonto in Anspruch genommen werden. Neben der Authentifizierung können Nutzerkonten um weitere Basisdienste, beispielsweise ein Postfach, ergänzt werden.
Projektstatus:
Projekt abgeschlossen
Aktueller Umsetzungsstand:
Nach dem Beschluss der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität von Postfächern konnte die FINK-Infrastruktur für interoperable Postfächer zur Verfügung gestellt werden. Der FINK-Verbund wird mit dem in Kraft getretenen OZG-Änderungsgesetzes (OZGÄndG) bei nur noch einem verbindlichen Nutzerkonto für Bürgerinnen und Bürger sodann nicht mehr benötigt, weshalb der FINK-Verbund nur noch bis zur Erreichung eines einheitlichen Bürgerkontos als Produkt weiter die Nutzerkonten interoperabel halten wird. In Umsetzung des OZGÄndG wird daran gearbeitet die bewährten Strukturen des FINK-Verbundes für ein zentrales Anforderungs- und Changemanagement der BundID nach zu nutzen.
8. Smart eID
Ziel des Projektes:
Mit dem Projekt Smart-eID ist beabsichtigt Bürgerinnen und Bürgern die Speicherung ihres Personalausweises direkt in ihren Smartphones zu ermöglichen. Die Ausweiskarte müsste bei kompatiblen Smartphones dann nur noch einmal, bei der Übertragung der Daten aus dem Chip des Ausweisdokuments, an das Smartphone gehalten werden. Das digitale Ausweisen ohne Ausweiskarte ist innerhalb weniger Sekunden abgeschlossen. Ausweisen im Internet wird damit praktischer und dauert nur etwa halb so lang, wie der elektronische Identitätsnachweis mit der Ausweiskarte.
Projektstatus:
Projekt zurückgestellt
Aktueller Umsetzungsstand:
Ein Prototyp wurde nach Anwendung von Testfällen auf ausgewählten, kompatiblen Smartphones des Herstellers Samsung erstellt. Mit Blick auf die Haushaltslage wurde die Weiterentwicklung des Prototyps im Jahr 2024 zunächst zurückgestellt. Stattdessen erarbeitet das BMI zusammen mit dem BSI kostengünstigere Alternativen.
9. Elektronische Identitäten
Ziel des Projektes:
Im Rahmen der Umsetzung der überarbeiteten eIDAS Verordnung entwickelt das BMI bis August 2025 ein Konzept für ein deutsches Ökosystem für europäische Brieftaschen für die digitale Identität (EUDI-Wallets). Dieses Konzept wird in einem offenen und partizipativen Prozess erarbeitet und durch die Erstellung von Prototypen (SPRIND Funke) sowie deren grenzüberschreitende Erprobung (LSP POTENTIAL) flankiert.
Zentraler Bestandteil der EUDI-Wallet ist auch eine Identifizierungsfunktion, welche die Identifizierung/Authentifizierung bei Onlinediensten mit einem hohen Vertrauensniveau in Ergänzung zum bestehenden Onlineausweis ermöglicht. Dafür wird für die EUDI-Wallet langfristig eine Identifizierungslösung basierend auf einem Hardwareanker im mobilen Endgerät des Nutzers angestrebt. Hier soll auf die Erkenntnisse der Smart-eID zurückgegriffen werden, die einer Priorisierungsentscheidung nicht wie geplant in 2023 gestartet werden konnte. Eine Evolutionslösung soll noch in dieser LP bis Juli 2025 entwickelt werden, die bereits jetzt mit den aktuell verfügbaren mobilen Endgeräten ein hohes Vertrauensniveau erreichen kann und eine nahtlose Migration auf die langfristig in der deutschen EUDI-Wallet geplanten Identifizierungslösung ermöglicht.
Aktueller Umsetzungsstand:
Der Architektur- und Konsultationsprozess wurde im Sommer 2023 gestartet. Nach verschiedenen Workshops wurden im November 2023 und im März 2024 jeweils Iterationen eines Architekturkonzepts veröffentlicht. Seit Juni 2024 wird das Architekturkonzept in einem Innovationswettbewerb in Form von EUDI-Wallet Prototypen erprobt und in Anwendungsfällen im LSP POTENTIAL Konsortium ab Januar 2025 grenzüberschreitend getestet. Für Juli 2025 ist ein Abschluss der Tests geplant, im August 2025 folgt ein abschließendes Architekturkonzept für eine EUDI-Wallet-Infrastruktur in Deutschland, das sodann in eine Umsetzung überführt werden kann. Bis Anfang 2027 muss die Anforderung der eIDAS-VO umgesetzt werden, wonach die Mitgliedsstaaten eine EUDI-Wallet zur Verfügung stellen. Die Entwicklung der Evolutionslösung steht unmittelbar bevor. Die Lösung soll bis Juli 2025 zur Verfügung stehen.
10. Engagement für eine Nutzung der staatlich bereitgestellten digitalen ID zur Identifizierung auch in der Wirtschaft
Ziel des Projektes:
Sichere digitale Identifizierung mit der eID, perspektivisch mit der eID-Evolutionslösung und schließlich der EUDI-Wallet soll vor allem auch Vertrauen und Sicherheit für Anwendungsfälle in der Wirtschaft leisten. Dazu sollen vereinfachte Verfahren etabliert werden und die Bedarfe von Unternehmen aufgenommen werden.
Aktueller Umsetzungsstand:
Im Rahmen des LSP POTENTIAL Konsortiums werden gemeinsam mit Banken (Deutscher Sparkassen- und Giroverband, ING, Deutsche Bank, Commerzbank), Mobilfunkunternehmen (Telekom, Telefónica/O2) und Autoverleihern (Sixt, Enterprise, Volkswagen) Anwendungsfälle für eine EUDI-Wallet erprobt und in diesem Rahmen seit April 2023 und noch bis Juli 2025 Anforderungen erhoben, um Lösungen eng an den Bedarf anzupassen. Derzeit ist mit einer Verzögerung des Vorhabens zu rechnen, da die Europäische Kommission ein für die Erprobung zwingend benötigtes Architekturkonzept erst mehrere Monate nach dem ursprünglich angestrebten Termin bereitgestellt hat.
Gleichzeitig haben bereits eine Reihe von Sparkassen sowie die ING, Telefónica sowie die Telekom die eID für Dienste eingebunden, z.B. zur Kontoeröffnung und zum Online-Kauf von Prepaidkarten.
11. Einheitliches Organisationskonto
Ziel des Projektes:
Das bundesweit einheitliche Unternehmenskonto („Mein Unternehmenskonto“) ist in Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung eine große Chance, deutschlandweit einheitliche Standards für digitale Verwaltung zu etablieren und den Kontakt der Unternehmen mit den Behörden zu vereinfachen. So können sich Unternehmen in ganz Deutschland einfach und schnell im digitalen Antragsprozess identifizieren. Über 150 Onlinedienste befinden sich im Anbindungsprozess und werden bis Ende des Jahres zur Nutzung bereitstehen. Heute schon nutzbar ist das „Mein Unternehmenskonto“ beispielsweise im Portal des Bundes und in den Serviceportalen von Bremen und NRW. Betrieben und entwickelt wird „Mein Unternehmenskonto“ vom Bayerischen Landesamt für Steuern und durch die Länder Bayern und Bremen als Produkt verantwortet
Aktueller Umsetzungsstand:
2022 wurde ein produktionsreifes Minimum Viable Product (MVP) geschaffen, mit dem unter anderem die Einbindung der Infrastrukturkomponenten pilotiert wurde. Sodann wurde zwischen Bund und Ländern beschlossen, dass der fortwährende Betrieb sowie die Weiterentwicklung von „Mein Unternehmenskonto“ durch die FITKO umgesetzt werden soll. Die Produktübergabe an die FITKO soll im Jahr 2024 vollständig abgeschlossen werden. Fehlende Personalressourcen seitens FITKO verzögern aktuell noch die Umsetzung der vollständigen Produktübergabe.
12. Registermodernisierung
Ziel des Projektes:
Ziel der Registermodernisierung ist eine deutschland- und die EU-weite Nachweisübermittlung aus bestehenden Registern. Hieran arbeitet der Bund (vertreten durch das BMI) gemeinsam mit den federführenden Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen in der Bund-Länder-Gesamtsteuerung. Seitens BMI werden im Rahmen des Gesamtprojektes Registermodernisierung während der laufenden Legislaturperiode insbesondere die folgende Teilschritte verfolgt:
- Umsetzung des Identifikationsnummerngesetz (IDNrG), nach dem 51 Register die IDNr als zusätzliches Ordnungsmerkmal in ihr Register einspeichern müssen.
- Aufbau des Nationalen Once-Only-Technical-System (NOOTS), das öffentlichen Stellen den rechtskonformen Abruf von elektronischen Nachweisen aus den Registern der deutschen Verwaltung ermöglichen wird.
Aktueller Umsetzungsstand:
Die Einspielung der Identifikationsnummer (IDNr) in die in der Anlage zum IDNrG vorgesehenen Register wird fortlaufend vorangetrieben. Eine erste Einspielung konnte im Jahr 2023 mit dem Nationalen Waffenregister (NWR) abgeschlossen werden. Die dort gewonnenen Erkenntnisse sind für den weiteren Verlauf der Umsetzung des IDNrG von großer Bedeutung. Für Register der Bundesbehörden („Bundesregister“) wurde in der 7. Sitzung des IT-Rats zudem ein Roll-out-Plan beschlossen, den das BMI gemeinsam mit dem BVA umsetzt.
In die folgenden weiteren Register soll aufgrund der Roll-out-Planung des IT-Rats bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode die IDNr eingespielt werden:
- Fahreignungsregister,
- Stammsatzdatei der Datenstelle der Rentenversicherung gemäß § 150 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch,
- Rentenzahlbestandsregister des Renten-Services der Deutschen Post AG,
- bei der Künstlersozialkasse systematisch geführte personenbezogene Datenbestände zu den nach näherer Bestimmung des Künstlersozialversicherungsgesetzes versicherten Künstlern und Publizisten,
- Zentrales Unternehmerverzeichnis der gesetzlichen Unfallversicherung,
- Bundeszentralregister.
Der Aufbau des National-Once-Only-Technical-System (NOOTS) wird ebenfalls fortlaufend betrieben. In Q1/2024 hatte das BMI gemeinsam mit dem BVA zu einer ersten Iteration eines öffentlichen Konsultationsprozesses für die Architekturdokumente des NOOTS eingeladen. Die nächste Iteration im Konsultationsprozess ist für Q3/2024 vorgesehen.
In der zweiten Jahreshälfte wird eine interne Referenzumgebung bereitgestellt, in der die Komponenten gemocked werden und eine prototypische Umsetzung der Transportinfrastruktur. Ende des Jahres sollten die Erprobungsprojekte gegen die Umgebung den NOOTS Anschluss testen können. Der Einhaltung des Zeitplans ist weiterhin kritisch, vor allem bedarf es einer planbaren Finanzierung seitens der zuständigen Stellen..
13. Datenschutzcockpit
Ziel des Projektes:
Die Entwicklung des Datenschutzcockpits (DSC) nach dem Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) dient dazu, es Bürgerinnen und Bürgern nachvollziehbar zu machen, welche Behörde wann und aus welchem Grund Zugriff auf ihre Registerdaten hatte. Das DSC protokolliert Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen (rechtliche Voraussetzung des RegMoG) und soll zukünftig auch Bestandsdaten in Registern anzeigen.
Aktueller Umsetzungsstand:
Das Datenschutzcockpit (DSC) ist ein Transparenzinstrument, anhand dessen Bürgerinnen und Bürger Datenübermittlungen zwischen Behörden nachvollziehen können, die unter Verwendung der jeweiligen Identifikationsnummer als Zuordnungsmerkmal erfolgen. Die Identifikationsnummer wurde 2023 erfolgreich in das Erprobungsregister Nationales Waffenregister eingespielt. Das DSC wird in drei Stufen ausgebaut. Die erste Stufe des DSC-Ausbaus mit der Anzeige der Inhalts- und Protokolldaten ist weitestgehend abgeschlossen. Die Rechtsverordnung zur Bestimmung der zuständigen öffentlichen Stelle für das DSC nach § 10 Absatz 5 Satz 1 OZG, die Voraussetzung für dessen Betrieb ist, ist in Verabschiedung. Die zweite Umsetzungsstufe der Anzeige der Bestandsdaten der Register wird im Laufe des Jahres 2024 im Projekt geplant und umgesetzt. Die dritte Umsetzungsstufe der Einführung von Steuerungswerkzeugen in das DSC, die durch den Entschließungsantrag der Regierungsparteien vom 19. Juni 2023 präzisiert wurde, bedarf der grundsätzlichen Konzeptaktulisierung hinsichtlich der technischen und rechtlichen Grundlagen. Der Ausbau der dritten Stufe wird über die aktuelle Legislaturperiode hinausgehen.