Digitale Souveränität

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Digitale Lösungen

In der Öffentlichen Verwaltung bestehen hohe Abhängigkeiten zu einzelnen Technologieanbietern. Dies birgt die Gefahr, die Kontrolle über die eigene IT zu verlieren und u. a. Informations- und Datenschutz gemäß nationalen und EU-weit gültigen Vorgaben nicht mehr gewährleisten zu können. Daher haben sich Bund, Länder und Kommunen zum Ziel gesetzt, die Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung zu wahren und kontinuierlich zu stärken. Mit Einrichtung der AG Cloud Computing und Digitale Souveränität durch den IT-Planungsrat als länderoffene Arbeitsgruppe unter Federführung Nordrhein-Westfalens und des Bundes (vertreten durch das BMI) mit Vertretungen aus Spitzenverbänden der Kommunen und des Datenschutzes wurde ein grundlegender Rahmen zur Koordination des Vorhabens zur Stärkung der Digitalen Souveränität der Öffentlichen Verwaltung in Deutschland geschaffen.

Was bedeutet Digitale Souveränität?

„Digitale Souveränität“ beschreibt „die Fähigkeiten und Möglichkeiten von Individuen und Institutionen, ihre Rolle(n) in der digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher ausüben zu können“ . Dazu muss die Verarbeitung der für die Verwaltung notwendigen Daten durch zeitgemäße funktionale und vertrauenswürdige Informationstechnik gewährleistet werden. Dafür bedarf es einer Transformation der Informationstechnik der Öffentlichen Verwaltung, mit dem Ziel sie unabhängiger von einzelnen Anbietern und Produkten zu machen und ihre Resilienz durch die Austauschbarkeit von Komponenten zu erhöhen. Digitale Souveränität heißt also insbesondere Alternativen zu schaffen und einen offenen, wettbewerbsfähigen Markt zu unterstützen und gestalten. Dies begünstigt Innovation sowie Flexibilität in der IT der Öffentlichen Verwaltung – zwei wichtige Treiber in der Digitalisierung in der Verwaltung. Digitale Souveränität hat somit das Potential, die Verwaltungsdigitalisierung zu beschleunigen. Die Sicherung und Stärkung der Digitalen Souveränität ist daher ein ausdrückliches Ziel des aktuellen Koalitionsvertrags.

Wie kann Digitale Souveränität erreicht werden?

Um die Stärkung der Digitalen Souveränität weiter voran zu treiben sind zahlreiche Maßnahmen geplant. Gemeinsam mit Bund und Ländern konnte auf Grundlage eines initialen Eckpunktepapiers die Strategie zur Stärkung der Digitalen Souveränität für die IT der Öffentlichen Verwaltung verabschiedet werden. Auch die Umsetzung erster Maßnahmen, wie z. B. eine strategische Marktanalyse zur Reduzierung der Abhängigkeiten von einzelnen Software-Anbietern sowie eine Studie zu Datenbankmanagementsystemen (Datenbankstudie), sind im Rahmen dieser Strategie bereits erfolgt. Mit der Datenbankstudie wurden die Abhängigkeiten der Bundesverwaltung im Bereich Datenbankmanagementsystemen (DBMS) unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher, betriebs- und datenschutzspezifischer Aspekte analysiert. Die Studie ergab eine sehr starke Konzentration auf proprietäre Produkte einzelner Anbieter innerhalb der Öffentlichen Verwaltung und postulierte dementsprechend eine starke Abhängigkeit von diesen Anbietern. Diese Abhängigkeiten sollen abgebaut werden. Dazu stehen unter anderem verschiedene Rahmenverträge im Kaufhaus des Bundes zur Verfügung, über welche Bedarfsträger der öffentlichen Verwaltung Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Migration von z. B. von Oracle zu PostgreSQL beauftragen können.

Herausragende Meilensteine hinsichtlich digitaler Souveränität

Dezember 2022:
Gründung des Zentrums für Digitale Souveränität (ZenDiS GmbH)

Juli 2023:
Beginn der Umsetzung der Deutschen Verwaltungscloud