Vertragstypen zur Beschaffung von IT für die öffentliche Hand
Für die Beschaffung von informationstechnischen Leistungen stehen Bund, Ländern und Kommunen verschiedene Musterverträge zur Verfügung (EVB-IT und BVB), die nahezu das gesamte Anwendungsspektrum der IT-Beschaffung abdecken.
Die Rahmenverträge der Bundesverwaltung sind Rahmenvereinbarungen im Sinne von § 4 VOL/A bzw. § 4 EG VOL/A und können daher i.d.R. unmittelbar, d. h. ohne nochmaliges Vorgabeverfahren für IT-Beschaffungen genutzt werden.
Die Konditionenverträge mit Microsoft regeln hingegen nur grundsätzliche Rahmenbedingungen, z. B. verbesserte Nutzungsrechtsregelungen, sind mit Microsoft ausgehandelt worden und nicht im Wettbewerb entstanden. Deshalb können Lizenzen und Leistungen hieraus nur durch ein gesondertes Vergabeverfahren beschafft werden.
Mit der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) erhalten die öffentlichen Einkäufer von Informationstechnik Unterstützung bei der vergaberechtskonformen Erstellung der Vergabeunterlagen und bei der Bewertung der Angebote.