Vorschläge des CIO Bund zur Weiterentwicklung der IT-Steuerung im Bund

Typ: Meldung , Datum: 13.12.2024

Mit Blick auf die Fortentwicklung der IT-Steuerung im Bund schlägt CIO Bund Dr. Markus Richter folgende Aspekte zur Weiterentwicklung vor:

Koordinierte und interoperable Digitalisierung ist der entscheidende Hebel, um vernetzte, sichere und effiziente Verwaltungsarbeit sicherzustellen. Der rasante technologische Fortschritt und viele Krisen der heutigen Zeit erfordern effektives und effizientes Handeln. Die fehlende zentrale Entscheidungsmöglichkeit in der IT-Steuerung, die damit verbundenen langwierigen, zum Teil mehrjährigen Entscheidungsprozesse und die wohlgemeinte Suche nach der "perfekten" Lösung verhindern jedoch oft die so dringend nötigen schnellen Fortschritte sowie effektives und effizientes Zusammenwirken der IT und Digitalisierung über Ressort- und Ebenengrenzen hinweg. Die Komplexität der Entscheidungsfindung und Umsetzung müssen daher weiter reduziert werden, um staatliche Handlungsfähigkeit mit einer digital souveränen IT des Bundes sicherzustellen.

Die Aufgaben und Befugnisse in der IT des Bundes sollten dazu mit ressortübergreifenden Steuerungsmöglichkeiten und Durchgriffsrechten fortentwickelt werden. Dazu braucht es:

  • Zwingendes Erfordernis, IT- und Digitalisierungsvorhaben vorab durch eine zentrale Stelle freigeben lassen zu müssen, die die Einhaltung von Vorgaben und die Wiederverwendung von vorhandenen Lösungen sicherstellt (Ausgabenkontrolle).
  • Zusammenführung der IT-Einheiten des Bundes (ohne AA, BMVg und Spezial-IT) und Zuordnung der erforderlichen IT-/Digitalbehörden bzw. Digitalisierungseinheiten/Beteiligungen des Bundes, um die Umsetzung der auf ministerieller Ebene getroffenen Entscheidungen steuern und nachhalten zu können.
  • Übergreifende Steuerung der IT-Beschaffung.
  • Verbindliche Vorgabe und Nachhaltung von Standards und Architekturen, auch unter Beachtung einer "Once Only"-Vorgabe.

Maßgeblich ist daher:

Eine umsetzungsstarke IT-Governance

  • Ein einziges zentrales IT- und Digitalisierungs-Gremium beschließt den strategischen Rahmen, IT-Standards und die Priorisierung von zentralen und übergreifenden IT- und Digitalisierungsvorhaben des Bundes. Hier werden auch die strategischen Leitlinien für die nationale Umsetzung, die Positionierung im föderalen Verbund und die internationale Positionierung beraten und festgelegt werden.
  • Dieses Gremium ist durch je ein mandatiertes Mitglied der Ressorts besetzt und wird von der zentralen IT-Steuerung des Bundes geleitet.
  • Benannte Verantwortliche des Bundes setzen übergreifende IT- und Digitalisierungsvorhaben mit einer Ende-zu-Ende-Verantwortung um.
  • Die Gesamtsteuerung der IT-Konsolidierung Bund und der IT des Bundes, der Netze und IT-Dienstleister des Bundes wird zentralisiert.
  • Die Steuerung der IT-Dienstleister des Bundes sowie gebündelte Steuerung der zentralen Digitalisierungseinheiten/Beteiligungen des Bundes erfolgt durch die zentrale IT-Steuerung.
  • Zur strategischen und wirkungsorientierten Zielsteuerung für übergreifende Themen der IT und Digitalisierung des Bundes wird das zentrale IT-Controlling Bund weiterentwickelt.

 Ein zentrales IT-Budget

  • Es wird ein zentrales IT-Budget geschaffen. Das zentrale IT-Budget wird über einen eigenen Einzelplan bewirtschaftet. Aus diesem werden insbesondere die gemeinsamen IT- und Digitalisierungsvorhaben des Bundes sowie die ressortübergreifende Steuerung finanziert.
  • Die Finanzierung von ressortspezifischen IT- und Digitalisierungsvorhaben in der Bundesverwaltung bedürfen zwecks Prüfung auf Bündelungs- und Standardisierungspotential einer zentralen Freigabe (Ausgabenkontrolle).