Offene Kommunikation und enge Zusammenarbeit - Interessenvertretungen und Maßnahmen der Dienstekonsolidierung im Gespräch

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Digitale Lösungen , Datum: 05.12.2023

Der Infotag für Interessenvertretungen: Eine Plattform für den Austausch neuer Informationen, spannende Einblicke in digitale Neuerungen, rechtliche Entwicklungen und Neuigkeiten zu den Themen Barrierefreiheit und Datenschutz.

Am 5. Dezember 2023 fand der alljährliche Informationstag der Dienstekonsolidierung für Interessenvertretungen und Gremien der Bundesverwaltung statt. Auch in diesem Jahr nahmen wieder zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der Personalräte, der Schwerbehindertenvertretungen, der Gleichstellungsbeauftragten der Bundesverwaltung sowie der Maßnahmen der Dienstekonsolidierung teil. Einen Schwerpunkt bildete dieses Jahr neben den Querschnittsthemen Barrierefreiheit und Datenschutz die detailliertere Vorstellung ausgewählter Maßnahmen. Die Maßnahmenverantwortlichen stellten ihre jeweiligen Arbeitsschwerpunkte vor und visualisierten, an welchem Punkt der Projektentwicklung sie sich gerade befinden bzw. welche künftigen Schritte dem noch folgen werden. Die zahlreichen gezielten Nachfragen zeigten, dass die Vernetzung zwischen den Interessenvertretungen und den Maßnahmen der Dienstekonsolidierung nicht nur gewünscht ist, sondern auch beidseitig einen essentiellen Mehrwert bringt.

Erfolg durch Austausch

In seinem Grußwort gab der CIO des Bundes, Staatssekretär Dr. Markus Richter, eine Einordnung in die zum Teil kritischen Rahmenbedingungen der Verwaltungsdigitalisierung – Stichwort Haushaltslage – und lud die anwesenden Interessenvertretungen ein, den Dialog fortzusetzen bzw. zu vertiefen. Tenor hierbei: Auch bei der aktuellen Haushaltssituation wird der Rolloutplan weiterhin konsequent verfolgt, mit dem Ziel – auch mit knappem Budget möglichst viele Dienste zu realisieren. Umpriorisierungen werden nicht zu vermeiden sein. Viele Dienste konnten bereits erfolgreich konsolidiert werden, andere stecken gerade in den letzten Zügen. Die anstehenden Herausforderungen sind nur gemeinsam zu meistern. Ziel müsse es sein, moderne, effiziente, und barrierefreie IT-Lösungen anzubieten. Dies kann durch Berücksichtigung der Barrierefreiheit von Beginn der ersten Phasen der Entwicklung eines IT-Verfahrens an sowie durch umfangreiche Barrierefreiheitstests im gesamten Entwicklungszeitraum des IT-Verfahrens erreicht werden. In diesem Prozess nehmen die Interessenvertretungen eine zentrale Rolle ein und geben zugleich wichtiges Feedback.

An diesen Punkt knüpfte im Anschluss Dr. Alexander von Boehmer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen des Bundes, an. Er betonte, dass die frühzeitige Einbindung ausschlaggebend für die spätere Akzeptanz einer IT-Anwendung sei. Nachträgliche Mehrarbeiten durch Anpassungen könnten so vermieden werden.

Barrierefreiheit – von Beginn der Entwicklung des IT-Verfahrens an

Sowohl Staatssekretär Dr. Richter als auch einzelne Maßnahmenverantwortliche berichteten, dass sich Hersteller aufgrund zu geringer Nachfrage mitunter weigerten, barrierefreie IT-Lösungen anzubieten. Hier steht die öffentliche Verwaltung in einer besonderen Vorreiterrolle, indem sie Maßstäbe im Bereich der Barrierefreiheit der gemeinsamen IT des Bundes setzt. Als ein fest verankerter integraler Bestandteil des Vorgehensmodells der Dienstekonsolidierung bei der Umsetzung der Barrierefreiheit werden bspw. Standards bei der Vergabe und bei der Durchführung von Tests formuliert. Maßnahmen bekommen praxistaugliche Hilfestellungen an die Hand, um sie bei der Umsetzung von Barrierefreiheit in ihren IT-Lösungen zu unterstützen.
Als zentrale Wissensquelle dient das im vergangenen Jahr entwickelte Portal Barrierefreiheit (www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de), das sich primär an alle öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder richtet und Informationen und praktische Tipps rund um das Thema digitale Barrierefreiheit und deren Umsetzung bereitstellt. Besonders ist hierbei der neue Standardanforderungskatalog zu erwähnen, der seit dem 14. Dezember 2023 ebenfalls online auf dem o.g. Portal öffentlich zugänglich ist. Er bietet eine wesentliche Vereinfachung bei der Identifizierung der zu berücksichtigenden Anforderungen jeder einzelnen Maßnahme an die Barrierefreiheit und eröffnet so die Möglichkeit, diese von Anfang an im gesamten Projektverlauf konsequent umzusetzen.

Wir danken allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die Einblicke in ihre jeweiligen Schwerpunktbereiche und freuen uns weiterhin auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit! Gemeinsam bringen wir die Modernisierung unserer Bundesverwaltung voran.