Wer definiert die Kriterien für die Zulassung von De-Mail-Anbietern? Wie weist ein Anbieter nach, dass er den Anforderungen genügt?
Häufig nachgefragt
Die Zulassungskriterien wurden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in den Technische Richtlinien beim BSI festgelegt.
Hinsichtlich des Datenschutzes wurden die Kriterien nach dem De-Mail-Gesetz von dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) festgelegt. Informationen über die Kriterien und eine Handreichung zur datenschutzgerechten Nutzung von De-Mail finden Sie auf der BFDI-Bund des BfDI.
Anbieter, die diese Anforderungen nachweislich erfüllen, erhalten die notwendigen Nachweise (Testate). Die Vollständigkeit aller erforderlichen Nachweise ist Voraussetzung für die Akkreditierung (Zulassung) eines De-Mail-Anbieters.