Wer definiert die Kriterien für die Zulassung von De-Mail-Anbietern? Wie weist ein Anbieter nach, dass er den Anforderungen genügt?

Typ: Häufig nachgefragt

Die Zulassungskriterien wurden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in den Technische Richtlinien beim BSI festgelegt.
Hinsichtlich des Datenschutzes wurden die Kriterien nach dem De-Mail-Gesetz von dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) festgelegt. Informationen über die Kriterien und eine Handreichung zur datenschutzgerechten Nutzung von De-Mail finden Sie auf der BFDI-Bund des BfDI.

Anbieter, die diese Anforderungen nachweislich erfüllen, erhalten die notwendigen Nachweise (Testate). Die Vollständigkeit aller erforderlichen Nachweise ist Voraussetzung für die Akkreditierung (Zulassung) eines De-Mail-Anbieters.