Wer darf ein Unternehmen oder eine öffentliche Stelle für die Eröffnung eines De-Mail-Kontos vertreten?
Häufig nachgefragt
Unternehmen und öffentliche Stellen werden regelmäßig aufgrund gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vollmacht von natürlichen Personen vertreten. Die in diesem Rahmen vertretungsberechtigten Personen stellen für das Unternehmen bzw. für die öffentliche Stelle den Antrag auf Eröffnung eines De-Mail-Kontos. Dabei identifizieren sie sich gegenüber dem De-Mail-Anbieter und weisen ihre Vertretungsberechtigung nach, zum Beispiel durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister.
Vertretungsberechtigte Personen in Unternehmen sind zum Beispiel Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstandes, Personen mit Einzel- oder Gesamtprokura und Handlungsbevollmächtigte.
Für öffentliche Stellen sind die Vertretungsorgane zum Beispiel in den Gemeindeordnungen oder auch in den Gemeinsamen Geschäftsordnungen der Ministerien geregelt.