Können juristische Personen, Unternehmen und öffentliche Stellen eine eigene De-Mail-Domain beantragen?

Typ: Häufig nachgefragt

De-Mail-Anbieter müssen juristischen Personen, Personengesellschaften oder öffentlichen Stellen eine De-Mail-Adresse anbieten, die im Domainteil ("hinter dem @") eine vom Nutzer beantragte Bezeichnung enthält. Diese muss in direktem Bezug zu Firma, Namen oder Bezeichnung des betreffenden Nutzers stehen (zum Beispiel @drv-bund.de-mail.de).