Was bedeutet Zugangseröffnung?
Häufig nachgefragt
Wenn Sie De-Mails erhalten möchten, geben Sie eine entsprechende Erklärung gegenüber der Person, der Behörde oder dem Unternehmen ab, mit dem Sie kommunizieren möchten. Dadurch eröffnen Sie Ihren Zugang für De-Mails.
Juristische Personen (Unternehmen, Vereine, Gesellschafen, Genossenschaften etc.) können den Zugang konkludent eröffnen, zum Beispiel durch Angabe der De-Mail-Adresse auf ihrer Homepage, einer Visitenkarte, dem Briefkopf oder in einer E-Mail-Signatur. Auch öffentliche Stellen können ihren Zugang für De-Mail durch Angabe ihrer De-Mail-Adresse auf der Homepage eröffnen, sofern nichts Anderes geregelt ist.
Bürgerinnen und Bürger, die für die Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung De-Mail nutzen möchten, können ihren Anbieter bitten, dies mit einem Zusatz im De-Mail-Verzeichnisdienst kenntlich zu machen. Allein durch Veröffentlichung der De-Mail-Adresse im De-Mail-Verzeichnisdienst – ohne den gesonderten Zusatz – eröffnen sie noch keinen Zugang für die Kommunikation mit Behörden.