Kann jemand abstreiten, eine De-Mail-Nachricht erhalten zu haben?

Typ: Häufig nachgefragt

Nutzende können den Erhalt einer De-Mail zwar bestreiten, aber der Erhalt kann ihnen nachgewiesen werden.

Wer bei einer De-Mail-Nachricht eine Eingangsbestätigung verlangt hat, erhält eine vom De-Mail-Anbieter des Empfängers qualifiziert elektronisch signierte Bestätigung über den Eingang der De-Mail bei der De-Mail-Adresse, an die das Schreiben ging.

Die Bestätigung enthält ähnlich wie die Einschreiben-Quittung den Nachweis, dass die Nachricht in dem De-Mail-Postfach abgelegt wurde. Diese Bestätigung beinhaltet auch den Hashwert der Nachricht, deren Eingang bestätigt wird, so dass in Kombination mit einer Kopie der Original-De-Mail auch der Inhalt dieser Nachricht nachgewiesen werden kann.