[6]

Typ: Häufig nachgefragt

[6] Für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und seinen Geschäftsbereich wurden im November 2022 die „Selbstverpflichtenden Leitlinien für den KI-Einsatz in der behördlichen Praxis der Arbeits- und Sozialverwaltung“ veröffentlicht, die weiterhin ihre Gültigkeit behalten, siehe unter: Selbstverpflichtende Leitlinien für den KI-Einsatz | BMAS.