[36]

Typ: Häufig nachgefragt

[36] Ein Verwaltungsakt kann vollständig automatisiert, also auch vollständig durch KI-Systeme erlassen werden, sofern weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht und der vollständige Erlass durch Rechtsvorschrift zugelassen ist. Dieser Grundsatz steht in Korrelation mit Artikel 22 Absatz 1 DSGVO, wonach Entscheidungen mit Rechtswirkung grundsätzlich nur von Menschen getroffen werden, wobei auch hier Ausnahmen in bestimmten Fällen zugelassen sind. Eine vergleichbare Regelung für das Sozialrecht findet sich unter anderem auch in § 31a SGB X.