IT-Rat des Bundes

Typ: Artikel

Der IT-Rat ist das politisch-strategische Steuerungsgremium für die Verwaltungsdigitalisierung Bund. Er beschließt verbindlich und abschließend die politisch-strategischen Vorgaben zur ressortübergreifenden Steuerung der IT des Bundes in dem durch die Bundesregierung vorgegebenen Rahmen und setzt die strategischen Leitlinien für die Verwaltungsdigitalisierung Bund.

Die Zahlen Null und Eins als digitales Symbol für die Informationstechnik in den Deutschlandfarben Schwarz, Rot und Gold. Rechts daneben eine eckige Klammer auf und die Bezeichnung IT-Rat.

Aufgabe des IT-Rates ist es, Sorge für einen erfolgreichen und termingerechten Abschluss aller Vorhaben der Verwaltungsdigitalisierung Bund zu tragen. Dementsprechend werden hier verbindliche und abschließende Entscheidungen im durch die Bundesregierung vorgegebene Rahmen getroffen.

Die Ressorts berichten dem IT-Rat zu seinen Sitzungen in standardisierter Form zu wesentlichen Ergebnissen und Steuerungsmaßnahmen. In Form von Beschlussempfehlungen werden ggf. erforderliche Handlungsbedarfe dem IT-Rat vorgelegt.

Die Mitglieder des IT-Rates sind die für Verwaltungsdigitalisierung und Informationstechnik zuständigen beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aller Bundesministerien, die zuständigen Abteilungsleitungen des Bundeskanzleramtes, der stellvertretende Chef des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung sowie der leitende Beamte der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.