IT-Planungsrat - Zentrales Gremium für die Digitalisierung der Verwaltung

Typ: Artikel

Gemeinsam die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland voranbringen: Der IT-Planungsrat fungiert als zentrales politisches Steuerungsgremium zwischen Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik und der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Er fördert und entwickelt gemeinsame nutzer:innenorientierte IT-Lösungen und ebnet so den Weg für eine effiziente, sichere und gut vernetzte digitale Verwaltung in Deutschland.

Durch seine Beschlüsse erhalten Bund und Länder eine verbindliche Grundlage für die gemeinsamen föderalen Digitalisierungsaktivitäten. Das Ziel: eine föderal einheitliche IT-Infrastruktur in den Verwaltungen, von der Bürger:innen und Unternehmen gleichermaßen profitieren.

Die Beschlüsse der vergangenen Sitzungen können Sie auf der Internetseite des IT-Planungsrat einsehen.

Die Aufgaben im Überblick

  • IT-Koordination: Koordinierung der föderalen Zusammenarbeit in Fragen der Informationstechnik
  • IT-Standards: Festlegung übergreifender IT-Interoperabilitäts- und Sicherheitsstandards
  • Digitalisierung der Verwaltung: Koordinierung und Unterstützung von Bund und Ländern in Fragen der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen
  • E-Government-Projekte: Steuerung von zugewiesenen Projekten und Produkten des digital unterstützten Regierens und Verwaltens
  • Verbindungsnetz: Koordinierungsgremium für das Verbindungsnetz zwischen den IT-Netzen von Bund und Ländern

Gruppenbild der Mitglieder des IT-Planungsrates Quelle: BMI Die Mitglieder des IT-Planungsrates bei seiner 38. Sitzung

Bund, Länder und Kommunen an einem Tisch

Externer Link: IT-Planungsrat (Öffnet neues Fenster)IT-Planungsrat Quelle: BMI

Der IT-Planungsrat ist ein 17-köpfiges Gremium bestehend aus Vertreter:innen der Bundesregierung und den Regierungen der Länder. Des Weiteren nimmt der Präsiden bzw. die Präsidentin der FITKO an den Sitzungen beratend teil. Weitere Personen, z. B. Vertreter:innen Kommunen und Beauftragte für den Datenschutz, können ebenfalls beratend an den Sitzungen teilnehmen und hinzugezogen werden.

Um den föderalen Strukturen Rechnung zu tragen, wechselt der Vorsitz im IT-Planungsrat jährlich zwischen Bund und Ländern, wobei die Länder in alphabetischer Reihenfolge den Vorsitz übernehmen.

Nach seiner Geschäftsordnung tagt der IT-Planungsrat üblicherweise 3-mal im Jahr. Auf Antrag des Bundes oder von 3 Ländern finden weitere Sitzungen statt. In der Praxis hat sich ein Rhythmus von 3 Sitzungen im Jahr (Frühjahr, Sommer, Herbst) etabliert.

Die FITKO (Föderale IT-Kooperation)

Unterstützt wird der IT-Planungsrat durch die FITKO (Föderale IT-Kooperation). Sie wurde am 1. Januar 2020 als eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts in Trägerschaft aller Länder und des Bundes mit Sitz in Frankfurt am Main gegründet, um den IT-Planungsrat in seinen Aufgaben zu unterstützen und seine Entscheidungen umzusetzen.