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Die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik (Link zur Startseite)


Prozessketten

Im Rahmen von E-Government 2.0 hat sich die Bundesverwaltung im Handlungsfeld Prozessketten das Ziel gesetzt, bis Ende 2010 mindestens zehn Prozessketten gemeinsam mit der Wirtschaft zu optimieren.

Basierend auf einer stärkeren Bedarfsorientierung wird in dem Handlungsfeld Prozessketten die Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit der Wirtschaft und den Verbänden gestärkt. Neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Verwaltung werden hierzu initiiert, wie zum Beispiel der Abschluss von Kooperationsvereinbarungen. Die Erhöhung der Transaktionstiefe in Richtung Wirtschaft ist dabei ein wichtiges Ziel zugleich aber auch Herausforderung. Die Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Verwaltung birgt ein hohes Potenzial angesichts der Vielzahl und Regelmäßigkeit der Transaktionen zwischen Verwaltung und Wirtschaft. Dieses zeigen u. a. auch die Ergebnisse der Bürokratiekostenmessungen. Die derzeitigen Verfahren entlang der Wertschöpfungsketten versprechen aufgrund von Redundanzen in Abwicklung und Datenhaltung deutliche Einsparmöglichkeiten hinsichtlich der Kosten und Durchlaufzeiten auf beiden Seiten. Weitere Informationen finden Sie im Programm E-Government 2.0 sowie in dem Konzept für die Prozessketten.

Weiterhin sollen im Rahmen des Wissensmanagements Ergebnisse und Erfahrungen für weitere Prozessketten aufbereitet, Methoden entwickelt und zur Nachnutzung bereitgestellt. Daher hat das Bundesministerium des Innern unter anderem auch Konsortien aus Wissenschaft und Wirtschaft mit der Erstellung wissenschaftlicher Studien für die Themenbereiche Umwelt, Finanzdienstleistungen und Arbeitgebermeldungen im Handlungsfeld Prozessketten beauftragt.


Projektziele

Folgende operative Ziele sollen erreicht werden:

  • Die Bearbeitung der Verwaltungsverfahren soll deutlich und messbar beschleunigt werden (15 bis 30 Prozent).
  • In den bis 2009 realisierten Prozessketten sind die Bearbeitungszeiten oder die Kosten für die Wirtschaft nachweislich um 15 Prozent reduziert. Gleichzeitig sind entsprechende Einsparungen auf Seiten der Verwaltung möglich.
  • Im Jahr 2010 werden in den Prozessketten 80 Prozent der Verwaltungsvorgänge vollkommen medienbruchfrei und elektronisch abgewickelt.
  • Die Prozessketten sind bis Ende 2010 gemäß ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz zertifiziert.
  • Ab 2012 sollen Transaktionen zwischen Wirtschaft und Verwaltung in aller Regel nur noch elektronisch abgewickelt werden und damit eine entsprechende Ankündigung gegenüber der Wirtschaft auf dem ersten nationalen IT-Gipfel erfüllt werden.


Projektbeispiele

Mit den derzeit sieben Projekten im Handlungsfeld Prozessketten werden Leuchttürme realisiert, bei denen organisationsübergreifende Abläufe und IT-Verfahren sowohl auf Seiten der Wirtschaft, als auch auf Seiten der Verwaltung besser aufeinander abgestimmt bzw. bis zur vollständigen Integration der Systeme ausgebaut werden. Sie adressieren vor allem Themen wie Umweltschutz, Verbraucherschutz, Meldungen der Finanzdienstleiter wie auch der Arbeitgeber.

Die Projekte werden in Eigenverantwortung durch die jeweiligen Behörden/Institutionen durchgeführt. Das Bundesministerium des Innern übernimmt in partnerschaftlichem Zusammenwirken mit den Ressorts und den Behörden die Koordination der Maßnahmen und unterstützt zum Beispiel beim Aufbau des Netzwerks zwischen Wirtschaft und Verwaltung.

Eine detaillierte Beschreibung der Projekte finden Sie im Umsetzungsplan 2008 des Programms E-Government 2.0.


Machbarkeitsstudien im Handlungsfeld Prozessketten

Am 30. Mai 2008 hat das Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Innern (BMI) im Rahmen der Ausschreibung zu wissenschaftlichen Begleitstudien im Bereich Prozessketten die Zuschläge erteilt.

Die Auftragnehmer, Konsortien aus Wissenschaft und Wirtschaft, sollen eine Systematik entwickeln, wie Datenflüsse und Vorgangsbearbeitung zwischen Behörden und Unternehmen der Wirtschaft mit Prozessketten abgewickelt werden können. Praxistaugliche Lösungsvorschläge für die Ausgestaltung von Schnittstellen, Übergabepunkte der Daten in den Prozessketten sollen mit wissenschaftlicher Expertise entwickelt werden.

Weitere wichtige Faktoren sind Datenschutz und Datensicherheitsaspekte sowie der Routinegrad des Datenaustauschs. Ziel ist es innovative Lösungsansätze und ein methodisches Vorgehen zu entwickeln. Lösungsansätze und Methoden können dann frühzeitig in laufende aber vor allem auch neue E-Government-Vorhaben der
öffentlichen Verwaltung einbezogen werden.

Die Studien wurden in drei Auftragslose aufgeteilt:

Los 1: Umwelt

Es soll ein übergreifender Ansatz einer Prozesskette zu den Informationspflichten im Bereich "Umwelt" entwickelt werden. Hier ging der Zuschlag an das Konsortium unter Federführung der Technischen Universität München, Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik.

Los 2: Finanzdienstleistungen

Es soll ein übergreifender Ansatz einer Prozesskette zu den Informationspflichten im Bereich "Finanzdienstleistungen" entwickelt werden. Hier ging der Zuschlag an das Konsortium unter Federführung der Fraunhofer-Gesellschaft, Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO, Stuttgart.

Los 3: Informations- und Meldepflichten für Arbeitgeber

Es soll ein übergreifender Ansatz einer Prozesskette zu den Informationspflichten im Bereich "Informations- und Meldepflichten der Arbeitgeber" entwickelt werden. Hier ging der Zuschlag an das Konsortium unter Federführung der Fraunhofer-Gesellschaft, Institut für experimentelles Softwareengineering.


Die wissenschaftlichen Studien im Bereich Prozessketten zu den Bereichen Umwelt, Finanzdienstleistungen und Arbeitgebermeldungen sind abgeschlossen und stehen in der rechten Navigationsspalte zum Download zur Verfügung.

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