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IT-Rahmenkonzept des Bundes

Das jährlich zu erstellende IT-Rahmenkonzept des Bundes ist ein wesentliches neues Steuerungsinstrument für die IT des Bundes. Es schafft eine verbindliche Planungsgrundlage für die Bündelung der IT-Angebote des Bundes. Durch das IT-Rahmenkonzept des Bundes wird die solide Finanzierung der Maßnahmen der zentralen IT-Steuerung in den Bundeshaushalt eingebracht.

Was soll das IT-Rahmenkonzept des Bundes leisten?

Die vom Rat der IT-Beauftragten der Bundesressorts (IT-Rat) erarbeiteten strategischen Ziele und Vorgaben müssen über konkrete Maßnahmen in den Ressorts technisch umgesetzt und entsprechend finanziert werden. Damit dies ohne Reibungsverluste gelingt, wird ein zentrales Planungsdokument – das IT-Rahmenkonzept des Bundes – benötigt.

Das IT-Rahmenkonzept zieht alle Maßnahmen, die vom IT-Rat für die gesamte Bundesverwaltung gesteuert werden, gewissermaßen „vor die Klammer“ der internen IT-Planungen der Ressorts. Es weist die Durchführung dieser Maßnahmen einem oder mehreren Ressorts zu. Damit werden unbeabsichtigte Parallel- und Konkurrenzentwicklungen innerhalb der Bundesverwaltung verhindert.

Das IT-Rahmenkonzept des Bundes wird jedes Jahr vom IT-Rat einstimmig beschlossen und von der IT-Steuerungsgruppe des Bundes bestätigt. Seine Inhalte haben damit eine hohe Verbindlichkeit für alle Bundesbehörden. Sie können unmittelbar als Grundlage für die Haushaltsverhandlungen des folgenden Jahres genutzt werden.

Das IT-Rahmenkonzept – Mittler zwischen Architekturplanung und Haushalt

Der IT-Rat definiert seine langfristigen strategischen Ziele in einem übergreifenden Architekturmanagement. Über das IT-Rahmenkonzept wird dieser mehrere Jahre umfassende Planungshorizont auf die jährliche Haushaltsplanung des Bundes „heruntergebrochen“ und damit praktisch wirksam gemacht. Entsprechend der Abläufe bei der Aufstellung des Bundeshaushaushalts beschreibt das IT-Rahmenkonzept des Bundes zum Zeitpunkt seiner Verabschiedung also Maßnahmen, die jeweils im übernächsten Haushaltsjahr umgesetzt werden.

Das IT-Rahmenkonzept des Bundes wurde Ende 2008 erstmals durch den IT-Rat beschlossen. Es enthält Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2010. Ab 2009 wird jährlich ein IT-Rahmenkonzept für das jeweils übernächste Haushaltjahr erarbeitet und ressortübergreifend abgestimmt. Die Zeitplanung wird mit der Aufstellung des Bundeshaushalts harmonisiert.

erstellt
22.10.2008
bearbeitet
29.06.2009

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