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Die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik (Link zur Startseite)


Identifikation

Im Rahmen von E-Government 2.0 hat sich die Bundesverwaltung im Handlungsfeld Identifikation das Ziel gesetzt, eine eindeutige, ortsunabhängige, elektronische Identifizierungslösung für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung bereitzustellen.

Durch eine eindeutige, ortsunabhängige und elektronische Identifizierung können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die Online-Dienstleistungen des Staates und der Wirtschaft zuverlässig, sicher und unabhängig von einem Aufenthalt in Deutschland nutzen. Außerdem können die elektronischen Identifizierungslösungen für eigene elektronische Geschäftsprozesse verwendet werden. Der neue Personalausweis wird diesen elektronischen Identitätsnachweis ebenso enthalten, wie künftige elektronische Aufenthaltstitel für Mitbürgerinnen und Mitbürger anderer Nationalitäten.

Der Austausch schützenswerter Informationen wird dabei mittels kryptographischer Verfahren gesichert, so dass die Personendaten und Informationen nicht unbefugt ausgelesen werden können.

Durch die Verwendung von Chipkartentechnologie bei der Realisierung der Authentisierungslösung ist ein zusätzlicher Schutz vor der Ausspähung von Zugangsdaten, z. B. durch sogenannte Phishing-Attacken, gewährleistet. Damit steht Diensteanbietern und den Bürgerinnen und Bürgern ein sicherer und komfortabler Identitätsnachweis zur Verfügung.

Um die praktische Anwendung sicherzustellen, müssen elektronische Identifizierungsmechanismen einfach handhabbar sein und auf breite Akzeptanz bei Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen sowie Behörden stoßen. Neben dem Sicherheitsgewinn für Bürgerinnen und Bürger trägt der gegenseitige elektronische Identitätsnachweis auch zu effektiveren, durchgängig elektronischen Geschäftsprozessen für die Wirtschaft und zur Modernisierung der Verwaltung bei.

Schließlich wird durch die neuen Identifizierungsverfahren ein erheblicher Komfortgewinn erzielt werden, da auch Authentisierungsprozesse mit hohen Sicherheitsanforderungen künftig online durchgeführt werden können. Damit ist in der Regel eine Zeit- und Kostenersparnis für alle Geschäftspartner verbunden.

Zur Erreichung dieser Ziele werden die Einzelvorhaben (siehe Pilotprojekte Identifikation) in Federführung des Bundesministeriums des Innern umgesetzt.

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