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Die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik (Link zur Startseite)


IT-Dienstleistungszentren des Bundes

Professionelle IT-Leistungen für die Bundesverwaltung – mit hoher Qualität verlässlich angeboten – dies ist eine wesentliche Zielmarke der neuen IT-Steuerung des Bundes. Zentrale IT-Angebote des Bundes werden daher schrittweise in leistungsstarken IT-Dienstleistungszentren gebündelt.

Warum eine Bündelung der IT-Angebote des Bundes?

Das Konzept IT-Steuerung Bund legt fest, dass die IT-Leistungen des Bundes schrittweise in leistungsstarken IT-Dienstleistungszentren (DLZ IT) gebündelt werden sollen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Bündelung und speziell die Entscheidung, welche Leistungen intern und welche durch Marktanbieter erbracht werden sollen, wird im Ergebnis von gründlichen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen getroffen.

Das grundlegende Ziel ist, durch ein professionelles IT-Angebot in hierfür besonders qualifizierten Stellen dessen Qualität weiter zu verbessern. Die Fachbehörden des Bundes, behalten weiterhin die volle fachliche „Hoheit“ über ihre Verfahren. Sie können aber bei der technischen Umsetzung das gebündelte Know-How der DLZ IT nutzen und werden dadurch spürbar entlastet.

Grundlagen und Querschnitt – gebündelt einfach besser!

Bereits jetzt ist absehbar, dass die neuen DLZ IT ihre Stärken besonders bei technischen Basisleistungen – also solchen, die fachliche Verfahren im Hintergrund unterstützen – und bei Querschnittsanwendungen, die in praktisch allen Bundesbehörden in gleicher oder ähnlicher Weise zum Einsatz kommen (z.B. Haushalt, Personal,…) zur Geltung bringen werden.

Im Bereich der Querschnitts-IT wird es eine enge Kooperation mit den fachlichen Dienstleistungszentren, die im Regierungsprogramm „Moderne Verwaltung durch Innovation“ gegründet werden, geben.

Wer wird DLZ –IT?

In einer Projektgruppe des Rats der IT-Beauftragten der Bundesressorts (IT-Rat) werden aktuell wesentliche Grundprinzipien für die Arbeitsweise der künftigen DLZ IT erarbeitet. Ziel ist es, einheitliche Leistungskataloge, transparente Abrechnungsmodelle und aussagekräftige Kennzahlen für die Leistungserbringung zu definieren. Die Bundesressorts werden im Anschluss daran gebeten, auf dieser Basis geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Der IT-Rat wird danach über die Benennung der DLZ IT entscheiden.

Sobald die DLZ IT des Bundes durch den IT-Rat benannt sind, finden Sie auf dieser Seite Links, um diese direkt zu erreichen.

erstellt
16.10.2008
bearbeitet
03.09.2009

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