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Green-IT in der Bundesverwaltung

Am 13. November 2008 hat der Rat der IT-Beauftragten zwei Green-IT-Ziele für die Bundesverwaltung beschlossen:

  1. Reduktion des durch den IT-Betrieb verursachten Energieverbrauchs um 40 % bezogen auf den Leistungsumfang im Jahr mit dem höchsten Verbrauch vor 2009 bis zum Jahr 2013.
  2. Künftig wird bei allen größeren Neuinvestitionen der Energieverbrauch von IT-Lösungen über die geplante Betriebsdauer in die Beschaffungskriterien aufgenommen.

Das für die Berechnung des Einsparziels erforderliche Berechnungsverfahren wurde am 5. Juni 2009 durch den Rat der IT-Beauftragten beschlossen. Weitergehende Informationen finden Sie unter dem rechts angegebenen Link.

Fragen und Anregungen rund um das Thema Green-IT in der Bundesverwaltung richten Sie bitte an die folgende E-Mail-Adresse: it2@bmi.bund.de.

erstellt
03.08.2009
bearbeitet
24.02.2010

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