Das Konzept „IT-Steuerung Bund“
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf dem IT-Gipfel
Der erste nationale IT-Gipfel der Bundeskanzlerin am 18. Dezember 2006 in Potsdam hat die die zentrale Bedeutung der Informationstechnik für Staat und Verwaltung unterstrichen. IT-Projekte sind oft ein wesentlicher Faktor für die Umsetzung politischer Vorhaben. Überdies ist die Weiterentwicklung der IT entscheidender Treiber bei der Modernisierung der Verwaltung. Im Mittelpunkt der Diskussion stand während des Gipfels die Frage, wie der Bund durch Optimierung seiner Steuerungsstrukturen dieser gewachsenen Bedeutung der IT gerecht wird. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel beauftragte daher das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Finanzen auf dem ersten nationalen IT-Gipfel, ein Konzept zur Verbesserung der IT-Steuerung des Bundes zu erarbeiten (CIO -Konzept):
"Erforderlich sind ein professionelles Management von Großprojekten, eine effektive Umsetzungsorganisation und ausreichende Ressourcen für die Projektsteuerung. Dazu gehört die Einrichtung von zentralen IT-Verantwortlichen in den Bundesministerien für deren gesamte Geschäftsbereiche. Die IT-Strategie und -Architektur der Bundesverwaltung soll stärker als bisher in der Bundesregierung gebündelt und koordiniert werden. Auf Bitte der Bundeskanzlerin erarbeitet dazu Bundesminister Dr. Schäuble mit Bundesminister Steinbrück ein Konzept
.“ ¹
Das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Finanzen erarbeiteten daraufhin das Konzept „IT-Steuerung Bund“ (CIO-Konzept). Das Konzept wurde am 5. Dezember 2007 vom Bundeskabinett beschlossen. Beim zweiten nationalen IT-Gipfel am 10. Dezember 2007 stellte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Herrn Staatssekretär Dr. Hans Bernhard Beus als ersten Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik vor. Seit 1. Januar 2008 nimmt er diese Aufgabe wahr.
Die vier Eckpunkte des CIO-Konzepts vom 5. Dezember 2007 sind:
- In jedem Bundesministerium ist ein/eine hochrangige/r IT-Beauftragte/r ernannt worden. Er/sie wird eine zentrale Rahmenkompetenz für die IT aller nachgeordneten Behörden erhalten. Er/sie konsolidiert die IT des Ressorts, kontrolliert den Fortschritt wichtiger IT-Projekte, überprüft die Einhaltung von Standards, ist an der Festlegung der IT-Budgets beteiligt. Er/sie ist in alle Vorhaben des Ressorts einzubinden, die Einfluss auf die IT haben.
- Die Bundesregierung hat einen Beauftragten für Informationstechnik im Range eines Staatssekretärs berufen. Er ist der zentrale Ansprechpartner für Länder, Kommunen und Wirtschaftsverbände bei der Zusammenarbeit mit der Bundesregierung in IT-Fragen. Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik erarbeitet die IT-Strategie des Bundes, steuert zentrale IT-Infastrukturen und ist bei zentralen Vorhaben der Bundesministerien – auch Gesetzen und Verordnungen – einzubinden, die die Ausgestaltung der IT in der öffentlichen Verwaltung betreffen.
- Die IT-Beauftragten der Ressorts arbeiten im Rat der IT-Beauftragten zusammen. Den Vorsitz führt der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik. Im Rat der IT-Beauftragten werden die Strategien, Architekturen, Standards der IT der Bundesverwaltung beschlossen. Es wird die ressortübergreifende IT-Nachfrage der verschiedenen Ministerien bündeln und das Portfolio der IT-Dienstleister des Bundes koordinieren.
- Zur Verzahnung von IT-Steuerung, politischer Steuerung und Haushaltsmittelbewilligung haben das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium des Innern die IT-Steuerungsgruppe des Bundes eingerichtet. Vorsitzender ist der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik. Die IT-Steuerungsgruppe des Bundes wird die Entscheidungsprozesse beschleunigen und Themen aufgreifen, bei denen im Rat der IT-Beauftragten keine Einigung möglich ist. Sie kann außerdem Innovationsvorhaben initiieren und IT-Vorhaben einzelner Ministerien widersprechen, die den gemeinsamen ressortübergreifenden Vorgaben nicht entsprechen.
¹ Potsdamer Initiative für den IKT-Standort Deutschland/Abschlussdokument des IT-Gipfels der Bundesregierung am 18.12.2006.
- erstellt
- 16.10.2008
- bearbeitet
- 09.12.2008

