Die IT-Steuerungsgruppe des Bundes
Aufgabe der IT-Steuerungsgruppe ist es, dass IT-Vorhaben frühzeitig politisch abgestimmt, in den Rahmen einer IT-Gesamtarchitektur eingeordnet und auf eine solide finanzielle Basis gestellt werden. Mit ihr steht eine Instanz zur Verfügung, die die Schlagkraft der ressortübergreifenden IT-Steuerung wesentlich erhöht und Uneinigkeit erfolgreich überwinden kann.
Aus diesen Gründen hat die IT-Steuerungsgruppe folgende Aufgaben, Rechte und Pflichten:
- Bestätigung des IT-Rahmenkonzepts des Bundes
- Initiativrecht für Aufträge an den Rat der IT-Beauftragten der Ressorts.
- Einspruchsrecht bei IT-Rahmenkonzepten und anderen Maßnahmen der Ressorts, die den Beschlüssen der IT-Steuerungsgruppe des Bundes oder des Rates der IT-Beauftragten widersprechen.
- Sofern keine Einigung im Rat der IT-Beauftragten möglich ist, gibt die IT-Steuerungsgruppe nach Konsultation der betroffenen Ressorts eine Empfehlung für einen Beschluss des Rates der IT-Beauftragten der Ressorts ab.
Durch die Zuständigkeit für die Koordination von IT-Großprojekten hat die IT-Steuerungsgruppe zudem die Möglichkeit, Einfluss auf das fachliche und politische Management zentraler IT-Vorhaben zu nehmen. Aktuell stehen der neue Personalausweis und Netze des Bundes als IT-Großprojekte auf der Agenda der IT-Steuerungsgruppe. Vorsitzende der IT-Steuerungsgruppe ist die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Frau Staatsekretärin Rogall-Grothe. Die IT-Steuerungsgruppe des Bundes tagt in der Regel alle zwei Monate.
Mitglieder der IT-Steuerungsgruppe des Bundes
Die IT-Steuerungsgruppe des Bundes steht für die stärkere Verzahnung von politischer und haushaltsmäßiger IT-Steuerung.

