IT-Planungsrat

Hintergrund
Die Föderalismuskommission II hat im Jahr 2009 mit Artikel 91c GG die Grundlage für die IT-Koordinierung von Bund und Ländern geschaffen. Mit dieser Grundgesetzänderung erhielt die Informationstechnik Einzug in die deutsche Verfassung. Mit Artikel 91 c sollten die bestehenden IT-Gremien- und Entscheidungsstrukturen vereinfacht, effektiver ausgestaltet und somit den Bedürfnissen des schnellen technischen Fortschritts angepasst werden.
Rechtliche Grundlagen
Der IT-Staatsvertrag zur Ausgestaltung von Art. 91 c GG bildet den rechtlichen Rahmen für den IT-Planungsrat und beinhaltet das definierte Aufgabenspektrum des Gremiums. Mit seinem Inkrafttreten am 1. April 2010 wurde gleichzeitig der IT-Planungsrat etabliert und die gemeinsamen bis dahin mit Fragen der IT befassten Gremien von Bund und Ländern abgelöst.
In der im Staatsvertrag vorgesehenen Geschäftsordnung des IT-Planungsrats sind die formellen Regelungen zur Umsetzung der festgelegten Aufgaben definiert.
Vorgängerstrukturen
Der IT-Planungsrat hat mit seiner Konstituierung die vorherigen Gremien der Bund-Länder übergreifenden IT-Steuerung abgelöst. Dazu zählten insbesondere:
- der "Arbeitskreis der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern"
- der "Kooperationsausschuss von Bund und Ländern für automatisierte Datenverarbeitung" (KoopA ADV) sowie
- alle weiteren Untergremien (z. B.: DOL Lenkungsgruppe, AGs des KoopA ADV).
Aufgaben
Durch den IT-Planungsrat soll die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen im Bereich der IT und des E-Government mit größerer Verbindlichkeit zum Wohle der Nutzer von Verwaltungsdienstleistungen, Bürgern und Wirtschaftsunternehmen gefördert werden.
Die Aufgaben des IT-Planungsrats sind im Staatsvertrag zur Ausführung von Artikel 91c. Grundgesetz festgelegt und umfassen insbesondere:
- die Koordinierung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik;
- die Beschlussfassung über fachunabhängige oder fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards (Mehrheitsentscheidung möglich, Bund kann nicht überstimmt werden, § 3 Abs. 2 IT-Staatsvertrag);
- die Steuerung von E-Government-Projekten;
- die Planung und Weiterentwicklung des (vom Bund zu errichtenden und zu betreibenden) Verbindungsnetzes nach Maßgabe des IT-NetzG: gemeinsame Festlegung der an das Verbindungsnetz zu stellenden Anforderungen (Mehrheitsentscheidung möglich, § 4 IT-NetzG). Ein Arbeitsgremium aus drei Ländervertretern überwacht die Umsetzung der gemeinsam festgelegten Anforderungen bei Vergabe und Betrieb (§ 5 Abs. 2, 6 Abs. 2 IT-NetzG).
Zusammensetzung des Gremiums
Dem IT-Planungsrat gehören als Mitglieder die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik und Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern sowie jeweils ein für Informationstechnik zuständiger Vertreter jedes Landes an.
Darüber hinaus nehmen an den Sitzungen drei Vertreter der Gemeinden und Gemeindeverbände, die von den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene entsandt werden und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beratend teil.
Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen Bund und Ländern. Im ersten Jahr führte der Bund den Vorsitz. Derzeitiger Vorsitzender des IT-Planungsrats ist der Amtschef des Innenministeriums Baden-Württemberg, Herr Ministerialdirektor Dr. Herbert O. Zinell.
Gremienstruktur IT-Planungsrat
Die Aufgaben der Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle IT-Planungsrat wurde zur zentralen Unterstützung des IT-Planungsrats und seiner Untergremien im Bundesministerium des Innern eingerichtet und ersetzt die frühere Geschäftsstelle Deutschland-Online. In der Geschäftsstelle sind sowohl Beschäftigte des Bundes als auch der Länder (durch Abordnung) eingesetzt.
Sie erfüllt sowohl Querschnittsaufgaben (z. B. Sitzungsvorbereitung und Sitzungsnachbereitung, Finanzplanung, Öffentlichkeitsarbeit etc.) als auch inhaltliche Arbeiten in Fachbelangen (z. B. Leitung der Kooperationsgruppe Strategie). Des Weiteren wird durch die Geschäftsstelle das Projekt- und Anwendungsportfolio koordiniert und gesteuert. Eine Hauptaufgabe der Geschäftsstelle IT-Planungsrat (GS IT-PLR) ist die Koordination des Informationsaustausches zwischen den Mitgliedern sowie mit anderen Gremien, Organisationen oder Experten.
Die Umsetzung von internen und externen Kommunikationsmaßnahmen und die Koordination des fachlichen Austauschs erfolgt durch die Geschäftsstelle IT-Planungsrat.
Auf der Website www.it-planungsrat.de informiert der IT-Planungsrat über aktuelle IT-Themen aus Bund und Ländern, gibt einen Überblick über seine Gremien, die bisherigen Sitzungen sowie weitere Termine und veröffentlicht dort seine Entscheidungen.


