Der neue Personalausweis
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Der neue Personalausweis kann aber nicht nur für behördliche Kontrollen an Grenzen und im Inland genutzt werden. Zwei weitere, freiwillig nutzbare Funktonen sind hinzugekommen, die die Sicherheit und den Komfort von E-Business und E-Government deutlich erhöhen können: die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion.
Online-Ausweisfunktion
Der neue Personalausweis trägt der Entwicklung Rechnung, dass sich viele Aktivitäten und Geschäfte des täglichen Lebens in das Internet verlagern oder durch digitale Anwendungen ergänzt werden. Für einige dieser Transaktionen, wie z. B. den Abschluss einer Versicherung oder den Einkauf altersbeschränkter Waren, muss der Nutzer bisher einen zusätzlichen Identitäts- oder Altersnachweis erbringen, bei dem der Personalausweis im Laden oder bei der Post vorgelegt werden muss. Einen Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt gab es bislang nicht. Mit dem neuen Personalausweis wird sich das ändern.
Ausweisinhaber können sich mit dem neuen Ausweisdokument, sofern sie das möchten, auch im Internet ausweisen – sowohl gegenüber Behörden im E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern. Mit der Online-Ausweisfunktion können Prozesse wie z. B. Log-In, Wohnortbestätigung und Altersnachweis sicherer, einfacher und schneller realisiert werden.Der Ausweisinhaber behält die Kontrolle darüber, welche persönlichen Daten an den Anbieter übermittelt werden. Gleichzeitig erhält er über ein Zertifikat die Bestätigung, dass die von ihm aufgerufene Website auch dazu berechtigt ist, seine Daten abzufragen. Das Zertifikat müssen die Diensteanbieter bei der VfB (der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate) im Bundesverwaltungsamt beantragen, um den Personalausweis in ihre Online-Services integrieren zu dürfen.
Für den Einsatz des neuen Personalausweises am eigenen Computer wird ein Lesegerät benötigt, das im Handel erhältlich ist. Eine Software – zum Beispiel die "AusweisApp" – stellt eine Verbindung zwischen Ausweis und Computer her und ermöglicht über das Lesegerät den verschlüsselten Datenaustausch. Die "AusweisApp" kann kostenlos unter www.ausweisapp.bund.de heruntergeladen werden.
Mehr Informationen zu den neuen Funktionen im Personalausweisportal
Liste der vom BSI zertifizierten Lesegeräte
Liste der aktuell online verfügbaren Anwendungen mit dem neuen Personalausweis
Unterschriftsfunktion:
Elektronische Unterschriften, auch elektronische Signaturen genannt, dienen dazu, digitale Dokumente, wie beispielsweise Verträge, Vollmachten oder Anträge, die sonst eine eigenhändige Unterschrift erfordern würden, rechtsverbindlich zu unterzeichnen und anschließend auch elektronisch zu versenden. Zusätzlich lassen elektronische Signaturen erkennen, ob Dokumente nach dem Signieren verändert worden sind.
Der neue Personalausweis ist für die Nutzung der so genannten qualifizierten elektronischen Signatur (QES) vorbereitet. Ausweisinhaber können ein Signaturzertifikat bei einem entsprechenden Anbieter erwerben und auf den Ausweis nachladen.
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Sicherheit der Daten im Chip des Ausweises
Die Sicherheitsstandards des neuen Personalausweises sind auf dem höchsten Niveau. Das gilt sowohl für die physikalischen Sicherheitsmerkmale des Sichtdokuments als auch für die Sicherheitstechnologien, die die Daten auf dem Chip des neuen Personalausweises vor unberechtigten Zugriffen schützen. Die verwendeten Protokolle und Mechanismen beim neuen Personalausweis haben sich gegen alle Angriffsversuche bewährt, sind international anerkannt und etabliert. Alle Daten werden "Ende-zu-Ende" – also vom Ausweis bis zum Diensteanbieter – verschlüsselt übertragen.Mehr zum Thema Sicherheit und Datenschutz im Personalausweisportal
Detaillierte Informationen rund um den neuen Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de





