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Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB V Version 2.0)

Die Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) ist in einer Neufassung (UfAB V, Version 2.0) erschienen. Sie berücksichtigt in allen betreffenden Inhalten die Ergänzungen und Neuerungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom April 2009, die Vergabeverordnung (VgV) in der Fassung vom Juni 2010 sowie die Vergabe- und Vertragsordnung (VOL/A) in der Fassung vom Dezember 2009. Die UfAB unterstützt die öffentlichen Einkäufer bei der IT-Beschaffung. Ob Software, Hardware oder sonstige Leistungen – Angebote im IT-Bereich können mit Hilfe dieser Unterlage objektiv, transparent und nachvollziehbar beurteilt werden.

Die UfAB V, Version 2.0 unterscheidet sich von ihrer Vorgängerversion, der Version 1.0, durch eine Reihe von Anpassungen. Sie betreffen insbesondere die neue Strukturierung der VOL/A, die Losbildung, Rahmenvereinbarungen, Anforderungen an die Eignung sowie Nachweise der Eignung, Dokumentationspflichten, Veröffentlichungspflichten, die Neustrukturierung der Vergabeunterlagen sowie den Direktkauf. Dementsprechend wurden verschiedene fachliche Module modifiziert bzw. neu hinzugenommen. Dazu gehören insbesondere die Module für Eignungsanforderungen, für die Losbildung, für Rahmenvereinbarungen, für die Dokumentationspflichten und die Vergabeunterlagen, die Informationspflichten sowie das neue Modul für die dynamischen elektronischen Verfahren. Unabhängig von Änderungen der Rechtsnormen wurde ein neues Modul für die Beschaffung von Open Source Software aufgenommen und das Modul zur Vergabe von Beratungsleistungen angepasst. Die von der UfAB empfohlenen Bewertungsmethoden, die Einfache und die Erweiterte Richtwertmethode zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots, wurden um eine weitere Methode, nämlich die Vereinfachte Leistungs-/Preismethode, ergänzt. Die Entwicklung der UfAB über die einzelnen Vorgängerversionen wird nun in dem gesonderten Dokument "Historie der UfAB" dargestellt. Darüber hinaus wird eine "Mustervereinbarung" für die Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit der Auftragsdatenverarbeitung angeboten. 

Die Regelungen zum Konjunkturpaket II, nach denen zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen die Vergabeverfahren vereinfacht werden, sind nach derzeitigem Stand noch bis zum 31.12.2010 relevant. So können Vergabestellen des Bundes bei nationalen Verfahren bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer Beschränkte Ausschreibungen oder Freihändige Vergaben durchführen. Bei EU-weiten Verfahren ist die Anwendung der beschleunigten Verfahren ohne Nachweis gerechtfertigt. Diese Regelungen sollen gleichermaßen für Zuwendungsempfänger gelten, die die VOL anzuwenden haben.

Für die Bekanntmachung europaweiter Aufträge sind nach wie vor die auf der Grundlage der Verordnung 1564/2005 der Europäischen Kommission bereit gestellten Bekanntmachungsformulare anzuwenden. Zudem können die neuen Standardbekanntmachungsformulare auch elektronisch bearbeitet werden. Darüber hinaus ist es weiterhin möglich, die ausgefüllten Formulare per E-Mail oder Fax beim Europäischen "Amt für amtliche Veröffentlichungen" einzureichen. Um eine schnellere Veröffentlichung zu gewährleisten, bittet das Amt um die Verwendung der Online-Formulare. Dadurch  können regelmäßig Fristverkürzungen bewirkt werden.

Druckexemplare der UfAB V, Version 2.0 können beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren angefordert werden.

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