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Die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik (Link zur Startseite)


E-Government

Mit E-Government ist die elektronische Abwicklung der Geschäftsprozesse von öffentlicher Verwaltung und Regierung gemeint. Das E-Government-Angebot - vor allem die Online-Dienstleistungen der Behörden - richten sich an Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Verwaltungen.

E-Government für Europa

E-Government dient weltweit als ein wichtiger Beitrag der Behörden zur Entbürokratisierung und Modernisierung der Verwaltung, zur Entwicklung auch länderübergreifender Services und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Standorte. Die EU-Initiative "i2010 - Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung" und der im April 2006 beschlossene Aktionsplan E-Government geben derzeit den Mitgliedsstaaten den Rahmen zum weiteren Ausbau der elektronischen Behördendienste in Europa vor. Auf der E-Government Ministerkonferenz 2009 in Malmö wurde eine Ministererklärung zum E-Government bis 2015 verabschiedet. Diese bildet die Grundlage eines neuen EU-Aktionsplans E-Government, der derzeit erarbeitet wird.

E-Government für Deutschland

Der Bund hat E-Government im Jahr 2000 zu einer zentralen Regierungsaufgabe gemacht und die öffentliche Verwaltung mit der Initiative BundOnline 2005 ins Netz gebracht. Mit BundOnline – einer der bedeutsamsten europäischen Initiativen im E-Government – stellte die Bundesverwaltung bis 2005 über 440 Online-Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und für Behörden online.

Einen Großteil der Verwaltungsaufgaben für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in Deutschland erfüllen jedoch die Länder und Kommunen. Sie haben eigene Strategien und Masterpläne entwickelt und erfolgreich umgesetzt.

Ebenenübergreifende Vorhaben werden von Deutschland-Online gebündelt, der nationalen Strategie von Bund, Ländern und Kommunen.

E-Government-Programm des Bundes bis 2010

Ausgehend von i2010, den Erfahrungen mit BundOnline 2005 und Deutschland-Online hat die Bundesregierung am 13.September 2006 das Programm E-Government 2.0 beschlossen und die Bundesressorts beauftragt, sich aktiv zu beteiligen.

erstellt
10.11.2008
bearbeitet
01.04.2010

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